Hallo D.G., Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der Mitarbeiter in der Zeit seines Bildungsurlaubes weiterhin Lohn bezogen hat. Sie können sich unter Mandantendaten | Lohnarten eine eigene Lohnart mit der Stammlohnart 101 anlegen und diese als „Bildungsurlaub" bezeichnen. Da der Mitarbeiter Stundenlöhner ist, können Sie nun über die Bewegungsdaten, jene Stunden, die auf den Bildungsurlaub entfallen sind, mit der neuen Lohnart buchen. Alle restlichen Stunden, die auf die „normale" Arbeitszeit entfallen ist, buchen Sie mit Ihrer gewohnten Stundenlohnart. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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