Hallo liebe Community,
ich soll gleichzeitig 2 Pfändungen bedienen. Zum einem stehen dem MA 910,00 € lt. Gerichtsbeschluss zu und es soll gleichzeitig ein Betrag in Höhe von 10,00 € abgeführt werden. Beides sind Unterhaltsforderungen. Das ist auch alles korrekt so. Er berechnet aber nur 1 Pfändung.
Ich könnte den Betrag von 10,00 € auch als Nettoabzugsart schlüsseln, dann hätte ich aber nicht den richtigen Restbetrag. Hat jemand Erfahrung?
Grüße
Hallo,
sollen gleichzeitig mehrere, gleichrangige Unterhaltsforderungen abgerechnet werden, kann eine Quote mit dem Prozentsatz mit dem die Forderung aus dem Vorrechtsbereich bedient werden soll, erfasst werden.
Dies können Sie unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung im Register Unterhaltspfändung bei beiden Pfändungen hinterlegen.
Weitere Informationen finden Sie hierzu auch im Dokument Pfändung: Vorgehen in LODAS .
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG