Hallo Frau Huhn, grundsätzlich können Sie, wie von Ihnen beschrieben, vorgehen. Zu Punkt 2 möchte ich gerne ergänzen, dass eine Löschung der Auswertungen nicht nötig ist. Ich empfehle Ihnen alternativ, die Auswertungen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen im Ausgabefach auf „Rückübertragung aus RZ" zu schlüsseln, damit kein Druck im Rechenzentrum erfolgt. Möchten Sie die Datenübermittlung unterdrücken, können Sie in der Spalte „Datenübermittlung" die Auswertungen auf „Papier" schlüsseln. Beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiter im alten Mandanten entweder zu Elstam abgemeldet und im neuen Mandanten angemeldet werden müssen oder im neuen Mandanten ein Elstam-Systemwechsel durchgeführt werden muss, damit Ihnen für die Arbeitnehmer die korrekten Steuermerkmale zurück gemeldet werden können. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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