Liebe Community,
eine Mitarbeiterin hat in diesem Jahr 5 Tage Bildungsurlaub genommen und wird auf Stundenbasis bezahlt. Es handelt sich um eine bezahlte freistellung, die ich gern auch als Bildungsurlaub auf der Abrechnung kennzeichnen würde.
Wer hat eine Idee?
Viele Grüße,
D.G.
Hallo D.G.,
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der Mitarbeiter in der Zeit seines Bildungsurlaubes weiterhin Lohn bezogen hat.
Sie können sich unter Mandantendaten | Lohnarten eine eigene Lohnart mit der Stammlohnart 101 anlegen und diese als „Bildungsurlaub" bezeichnen.
Da der Mitarbeiter Stundenlöhner ist, können Sie nun über die Bewegungsdaten, jene Stunden, die auf den Bildungsurlaub entfallen sind, mit der neuen Lohnart buchen.
Alle restlichen Stunden, die auf die „normale" Arbeitszeit entfallen ist, buchen Sie mit Ihrer gewohnten Stundenlohnart.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG