Sehr geehrte Frau Hügel, wie von Frau Cavallini dargestellt, sind die von Ihnen als Arbeitgeber gezahlten VL-Beiträge steuer- und sozialversicherungspflichtig. In welcher Form der Arbeitnehmer das Geld "anlegt" ist dabei unbeachtlich. Sofern Sie an diesem VL-Vertrag nichts ändern, bleibt die Zahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig, Sie müssen abrechnen wie bisher. Ihre Arbeitnehmerin hätte die Möglichkeit, statt "nur" 66,00 Euro umzuwandeln, 100,00 Euro umzuwandeln (66 + 34). Oder Sie beenden den VL-Vertrag und zahlen 34,00 Euro als Arbeitgeberzuschuss in die Direktversicherung. In jedem Fall müsste der Vertrag mit der Direktversicherung entsprechend angepasst werden. Beste Grüße Stefan
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