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Familienheimfahrten mit Dienstfahrzeug und Werbungskostenübernahme - gesucht: Praktikerlösung LODAS

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letzte Antwort am 22.05.2019 09:34:06 von Kristin_Frohmeyer
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Thomas_Kahl
Meister
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Heute mal wieder ein Spezialproblem. Vielleicht hat der eine oder andere so etwas (schon gehabt) und hat hier eine Lösung für mich.

Ein Arbeitnehmer eines Mandanten hat einen Firmen-Pkw zur Nutzung erhalten. Privatfahrten sowie Fahrten Wohnung / Arbeit werden abgerechnet. Nun kommen hier noch Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltführung dazu. Diese sollen aber als steuer- und sv-freier Werbungskostenzuschuss gewährt werden. Das Problem ist, ich bekomme es in LODAS nicht komplett sauber abgebildet.

Wenn ich unter "Personaldaten > Entlohnung" den Punkt Firmenwagen nutze, kann ich die Familienheimfahrten erfassen. Diese werden jedoch automatisch steuer- und sv-pflichtig behandelt. Nunmehr habe ich hier mehrere Möglichkeiten.

Variante 1

Ich könnte die Stammdaten der Stammlohnart "876 Familienheimfahrten" ändern in "steuer- und sv-frei" sowie "doppelte Haushaltführung" (damit es auf der Lohnsteuerbescheinigung landet). Derzeit ist das auch kein Problem, da es nur 2 Arbeitnehmer betrifft und das sind die beiden einzigen, die auch einen Firmen-Pkw haben. Was aber, wenn jemand Neues dazu kommt, der dann auch Familienheimfahrten hat und diese nicht als Werbungskosten ersetzt bekommen soll?

Variante 2

Ich könnte eine neue Lohnart basierend auf der Stammlohnart 876 anlegen, die o.g. Änderungen vornehmen und das ganze manuell als Entlohnung erfassen. Hier sehe ich die Gefahr, dass das Anpassen übersehen wird, sollte sich bei den Fahrzeugwerten o.ä etwas ändern.

Variante 3

Weiterhin könnte ich die Familienheimfahrten wie in Variante 1 erfassen. Eine zusätzliche Lohnart anlegen, den sich ergebenden Wert negativ erfassen und diesen wieder aus der Steuer- und SV-Berechnung herauszubekommen. Gleichzeitig müsste ich einen Netto-Bezug erfassen und den Gesamt-Sachbezug-Abzug wieder auszugleichen. Aber zum einen finde ich das unsauber. Weiterhin muss mE  der Wert mit im Gesamtbrutto ausgewiesen werden und auch auf der Lohnsteuerbescheinigung wird er dann nicht ausgewiesen.

Variante 4

Letzte Möglichkeit - ich ignoriere das im Lohn und erfasse nur in Rewe eine Buchung, um die Umsatzsteuer auszulösen. Aber auch hier fehlt dann der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Vermutlich wird es wohl Variante 1 oder 2 werden. Ich habe aber irgendwie die Hoffnung, dass ich noch etwas übersehen habe und gleich jemand mit der Bomben-Lösung um die Ecke kommt.

Danke schon mal, für´s mitdenken.

MfG
T.Kahl
o_h_
Beginner
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Nachricht 2 von 9
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Ich habe zwar keine Bombenlösung, bin aber für Variante 4.

, wenn nur eine wöchentliche Familienheimfahrt durchgeführt
wird.

Es gibt lohnsteuerlich keinen geldwerten Vorteil, bei nur
einer wöchentlichen Familienheimfahrt.

Die Stammlohnart 876 ist für die Fälle, in denen mehr als
eine Fahrt pro Woche durchgeführt wird (daher steuer- und sv-pflichtig vorbelegt).

Auch der Bundesfinanzhof hält es
angesichts des Gesetzeswortlauts aus systematischen Gründen für zutreffend,
dass bei einer Firmenwagengestellung durch den Arbeitgeber für eine
Familienheimfahrt wöchentlich kein geldwerter
Vorteil angesetzt und keine Werbungskosten
in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom
28.2.2013, BStBl. II S. 629).

Umsatzsteuerlich liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.
den Sie in der Buchführung erfassen müssten.

Thomas_Kahl
Meister
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Guten Morgen,

das hatte ich auch gelesen. Schien mir aber nicht die sauberste Lösung zu sein, da das FA ja dann am Ende bei der ESt-Erklärung nicht erkennen kann, ob der Steuerpflichtige hier die Werbungskosten bereits ersetzt bekommen hat.

MfG
T.Kahl
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stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin Herr Kahl,

der Steuerpflichtige ist verpflichtet eine Angabe in Zeile 70 der Anlage N vorzunehmen und wird darauf hingewiesen, dass die Werbungskosten für 1 Familienheimfahrt pro Woche nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn er hierfür den Firmenwagen nutzt:

303154_pastedImage_0.png

Ihre Variante 4 ist somit korrekt. Ein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung/ Lohnkonto ist gesetzlich m.E. nicht gewollt bzw. vorgesehen.

Beste Grüße

Stefan

Thomas_Kahl
Meister
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In dem Fall.
Danke Ihnen beiden.

MfG
T.Kahl
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susanne_koch
Aufsteiger
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Ich hole das Thema nochmal hoch, hier folgender Fall:

Arbeitnehmer mit Dienstwagen für Privatnutzung und zwei Familienheimfahrten/Woche, also 8/Monat. Kein WK-Zuschuss des AG.

Mir stellt sich die Frage der Verbuchung des Sachbezugs hins. der USt für die Heimfahrten.

Die erste Heimfahrt/Woche stellt mit Dienstwagengestellung keine Werbungskosten für den AN und auch keinen geldwerten Vorteil dar, taucht in LODAS also nicht auf. Das war Ihr Fall. Diese ist aber ein Sachbezug, also USt abzuführen.

Jetzt gibt es eine zweite Heimfahrt/Woche, diese ist als geldwerter Vorteil auszuweisen und als Sachbezug mit USt zu verbuchen.

In der Buchungsliste aus LODAS werden als Sachbezug nur die Beträge aus der 1%-Regelung und für die als geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung ausgewiesenen zusätzlichen 4 Heimfahrten verbucht.

Für die ersten 4 Heimfahrten, die kein geldwerter Vorteil aber trotzdem ust-licher Sachbezug sind, wird aus LODAS keine Buchung generiert. Die muss ich manuell in Rewe ergänzen, ist das korrekt?

Ich vermisse hier die Möglichkeit, die Verbuchung des Sachbezugs in LODAS zu steuern. Oder habe ich die übersehen?

Danke für Input...

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

auf dem Buchungsbeleg werden nur Posten ausgewiesen, die auch abgerechnet worden sind. Die Erfassung der Umsatzsteuer in Lodas ist nicht möglich. Dies muss manuell in der Finanzbuchführung ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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susanne_koch
Aufsteiger
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Guten Morgen Herr Stein,

vielen Dank für die Info, dann habe ich also tatsächlich nichts übersehen.

Dann rege ich hier als sinnvolle Ergänzung des Programms folgenden Verbesserungsvorschlag an: eine Abfragemöglichkeit für Heimfahrten, die kein geldwerter Vorteil aber ust-licher Sachbezug sind, um so die Buchungsliste aus LODAS zu komplettieren.

Danke und eine schöne Woche

Susanne Koch

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Koch,

vielen Dank für Ihre Anregung. Der Wunsch, dass umsatzsteuerlich relevante Bastandteile an die Finanzbuchführung übergeben werden sollen, ist uns bekannt. Jedoch wird es hierzu in LODAS keine Änderung geben.

Sie haben die Möglichkeit in der Finanzbuchführung wiederkehrende Buchungen einzurichten. Informationen, wie Sie wiederkehrende Buchungen in Kanzlei-Rechnungswesen erfassen bzw. bearbeiten finden Sie unter Dok.-Nr.  9211469 - Buchungsfunktionen bei wiederkehrenden Buchungen nutzen und unter der Dok.-Nr. 9211472 - Wiederkehrende Buchung anlegen

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.05.2019 09:34:06 von Kristin_Frohmeyer
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