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ELSTAM Lohnsteuermerkmale abrufen mit LODAS

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letzte Antwort am 26.10.2018 16:02:05 von Katharina_Dietl
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mdb
Beginner
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Ich würde gerne vor der Abrechnung über ELSTAM die neuen Lohnsteuermerkmale einer angemeldeten Angestellten abholen.

Seit dem letzten Update komme ich nicht mehr klar mit dem Abruf.

Kann mir bitte jemand helfen, Schritt für Schritt.

Hintergrund, Mitarbeiterin hat geheiratet und müsste mit Stkl 4 abgerechnet werden.

Ich möchte den Abruf vorm Lohnlauf 10/2018 haben.

stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin Herr Dobos,

wie Sie die automatischen Abo-Abrufe einrichten müssen, um grundsätzlich alle Rückmeldungen zu erhalten, können Sie dem Dokument Elektronisches Rückmeldeverfahren entnehmen.

Sofern die Abo-Aufträge ordnungsgemäß eingerichtet sind, können und müssen Sie keinen aktiven Abruf starten. Ggf. hat die Finanzverwaltung den Lohnsteuerklassenwechsel noch nicht elektronisch bereit gestellt, da dass erfahrungsgemäß auch mal einen Monat dauern kann.

Praktikerlösung: Wenn die Änderung sicher ist und die Arbeitnehmerin in absehbarer Zeit das Unternehmen nicht verlassen wird, ändern Sie die Lohnsteuerklasse in LODAS manuell. (Im Zweifel haften Sie für die nicht korrekt abgeführte Lohnsteuer)

Beste Grüße

Stefan

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hintergrund, Mitarbeiterin hat geheiratet und müsste mit Stkl 4 abgerechnet werden.

Ich möchte den Abruf vorm Lohnlauf 10/2018 haben.

Machen Sie sich in diesem Fall keinen Stress. Der Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse 4 ist exakt gleich hoch wie bei Steuerklasse 1. Es ändert sich also nichts.

Lodas kenne ich nicht. Bei Lohn und Gehalt gibt es den Punkt "Daten holen" und dann den Unterpunkt Rückmeldedaten anfordern.

Manuelle Änderungen der Steuerklasse sind für den Lohnsachbearbeiter bußgeldbedroht und daher nicht zu empfehlen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

Änderungsmeldungen werden vom Finanzamt Anfang des Monats für die im Vormonat erfassten Änderungen bereitgestellt. Wenn die Mitarbeiterin also im Oktober geheiratet hat, erfolgt die Bereitstellung der Änderungsmeldung durch das Finanzamt Anfang November.

Sofern Sie die Abrechnung noch im Oktober erstellen, haben Sie gar keine Möglichkeit diese abzurufen, da Sie nur die Daten erhalten, die vom Finanzamt bereitgestellt wurden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


vielen Dank für Ihre zahlreiche Unterstützung.

Gerne möchte ich noch einen Tipp hinzufügen:


Ich vermute anhand Ihrer Schilderung, dass Sie normalerweise die Rückmeldungen des Elstam-Verfahrens automatisch zurück erhalten. Das scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.


Prüfen Sie bitte in der RZ-Kommunikation unter Konfiguration | DFÜ-Sammler/Verarbeitung, ob ihr DFÜ-Sammler aktiviert ist. Liegt eine Deaktivierung vor, kann es zu Problemen im elektronischen Rückmeldeverfahren kommen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2018 16:02:05 von Katharina_Dietl
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