Moin Moin suerth, aus Ihren Ausführungen ergibt sich für mich ein Quoten-Brutto-Nießbrauch in Höhe von 1/2 des übertragenen Grundbesitzes an B/C für A. Die Formulierung: Unentgeltliche Eigentumsübertragung eines Vermietungsobjektes von A gegen vorbehaltenen Nießbrauch an Personen B/C gem. Vertrag (keine vorweggenommene Erbfolge mit Versorgungsleistungen usw.): "....Der Übergeber A behält sich zu einer Quote von 1/2 des übertragenen Grundbesitzes den Nießbrauch vor. Der Nießbraucher A hat abweichend von §§ 1041,1047,1051 BGB weder Lasten des Objekts zu tragen noch für die Erhaltung der Sache zu sorgen, noch ist er zur Sicherheitsleitung verpflichtet (sog. Brutto-Nießbrauch)." definiert nur, dass es sich eben nicht um einen "normalen" 100 % Vorbehaltsnießbrauch handelt. Nicht aber, dass es sich um 2 Nießbraucharten handelt (was m.E. auch nicht möglich ist). Ohne deutlich mehr Informationen zu haben und den gesamten Vertrag zu kennen, kann der Sachverhalt aber nicht in diesem Rahmen geklärt werden. Unabhängig davon und ganz unverbindlich zu Ihren Fragen: 1. Sämtliche Einnahmen (hier bin ich mir allerdings nicht zu 100 % sicher, ggf. müsste der Vertrag weiteres regeln) 2. Nein s.o. 3. Ja 4. Nein siehe 3. Weitere Informationen finden Sie z.B. in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0630594 u.a. unter 4.2.2. Beste Grüße Stefan
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