Guten Tag, normalerweise muss der Arbeitgeber-Zuschuss mit dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer geklärt werden: Weil viele Verträge betroffen sind, wird es wohl dauern bis alle Verträge wegen der neuen Regelung angepasst sind. Eine praktische Lösung ist es, die Insich-Berechnung zu machen und dem Arbeitnehmer dies mitzuteilen. Wenn er nicht damit einverstanden sein sollte, dann sollte er sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzten. Die Versicherungen bestehen nämlich auf den Betrag, der vereinbart wurde, und akzeptieren aus meiner Erfahrung heraus keine "Überzahlungen", weil jede Beitragserhöhung deren Kalkulation verändert. Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bekommt und das ist mit der Insich-Berechnung gewährleistet. Vermutlich werden wir im Jahr 2022 etliche Lohnabrechnungen dementsprechend korrigieren dürfen. Gruß AK
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