Hallo!
Ein AN hat wg. 10 jähriger Betriebszugehörigkeit einen Gutschein über 719 Euro bekommen.
Im August wurde dieser v. AN eingelöst, bzw. von der Firma bezahlt.
Der Betrag soll mit 30% pauschal versteuert werden. Alle Steuern/Sozialvers.beträge übernimmt der Arbeitgeber.
Ich habe den Bruttobetrag über 719 Euro mit Stamm-Lohnart 849 erfasst.
Die St-LA 844+845 habe ich auch angelegt.
In der Abrechnung für den AN werden aber die Sozialvers.beträge trotzdem abgezogen.
Das soll es ja gerade nicht... Wie bekomme ich es richtig hin??
Danke für Eure Hilfe!
Leider kenne ich in Lodas die Lohnart nicht, jedoch ist der Betrag von 719,00 ein Nettobetrag, der auf den Bruttobetrag hochgerechnet werden muss.
Ohne nachgeguckt zu haben, meine ich, dass die 719€ mit Lohnart 843 erfasst werden müssen.
Hallo,
Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer werden mit der Lohnart 849 abgerechnet.
Sozialversicherungsrechtlich wird dieser als sonstiger Bezug behandelt.
Handelt es sich um einen Nettosachbezug wird dieser mit der Lohnart 843 erfasst und sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
In unserem Hilfe-Dokument: 1035160 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) erhalten Sie eine entsprechende Anleitung, wie Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) in LODAS abgerechnet werden.
Moin!
Ich habe den Sachbezug über LA 849 erfasst u. zus. die LA 843-845 angelegt.
Trotzdem werden dem AN in der Lohnabrechnung Beträge abgezogen.
Der AG möchte aber alle Nebenkosten übernehmen..
Daher bin ich ratlos.
Liebe Grüsse
schreibt, dass mit der Lohnart 843 erfasst werden muss, wenn es sich um eine Nettolohnhochrechnung handelt.
Liebes Datev-Team,
muss man dies zwingend über die Gehaltsabrechnung des betroffenen AN darstellen? Bei meinem Fall soll der Mitarbeiter nicht zwingend sehen, was das Geschenk wert war. Wegen SV-Pflicht sicher schwierig. Danke trotzdem für Ihre Nachricht im Voraus.
VG
Claudia Goerge