Hallo, ab 2022 werden die Angaben zur Krankenkasse bei geringfügig Beschäftigten hinterlegt.
Was ist mit freiwillig versicherten und privat versicherten?
Vielen Dank für die Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Aufgrund der Umlagepflicht dürfte eine gesetzliche Krankenkasse dort bereits hinterlegt sein.
Moin,
bei einem geringfügig Beschäftigten, der in seiner Hauptbeschäftigung freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hinterlegen Sie diese gesetzliche Krankenkasse.
Bei einem geringfügig Beschäftigten, der in seiner Hauptbeschäftigung privat versichert ist, lassen Sie den Eintrag weg. Die privaten Versicherungen nehmen -Stand heute- nicht an der elektronischen Übermittlung der AU teil. Bei diesen Mitarbeitern bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass diese die Erkrankung selbst "auf Papier" gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen müssen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Super, danke für die Rückmeldung. 😀
Hallo Herr Lutz,
wobei die pKVen trotzdem erfassbar sind in diesem Feld - wenn ich also eine pKV genannt bekomme, erfasse ich diese dort auch. Schaden kann es nicht 🙂
@lohnhilfe schrieb:Hallo Herr Lutz,
wobei die pKVen trotzdem erfassbar sind in diesem Feld - wenn ich also eine pKV genannt bekomme, erfasse ich diese dort auch. Schaden kann es nicht 🙂
Da kann ich nichts zu sagen - wir nutzen Lohn und Gehalt nicht und in LODAS gibt es das Feld noch nicht 😣
Stimmt, da hab ich es auch noch nicht gesehen...
Dann ist bei einem Beamten der in der Heilfürsorge versichert ist auch so das ich das Feld frei lassen kann.
Oder Sie legen über das kleine grüne Kreuz oben links die jeweilige private KV manuell an - dann können Sie sie hinterlegen und sehen dadurch auch, dass Sie das geprüft haben.