Hallo Julia Schmölders, da es hier um einen komplexen Sachverhalt geht, können wir das leider nicht so einfach beantworten. Mit dem Erfassen der Urlaubstage über den Bearbeitungsschlüssel 71 kann keine automatische Berechnung der SFN-Zuschläge ausgelöst werden. Die Lohnart für die SFN-Zuschläge bei Urlaubstagen muss separat in den Bewegungsdaten mit den entsprechenden Stunden erfasst werden. In der Regel ist das Vorgehen folgendes: Zunächst müssen die Lohnarten bestimmt und entsprechend geschlüsselt werden, die den Durchschnittsspeicher füllen sollen. Bei diesen Lohnarten wählen Sie unter Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Durchschnitte die gewünschte Auswahl für den entsprechenden Durchschnittsspeicher. Um den Durchschnittspeicher für bereits abgerechnete Monate zu füllen, können Sie die Eingabe auch rückwirkend erfassen. Anschließend muss eine neue Lohnart angelegt werden, mit der Sie den Durchschnittswert für die SFN-Zuschläge auszahlen. Bei dieser neuen Lohnart ist in der Registerkarte Allgemein beim Faktorschlüssel der entsprechende Durchschnittspeicher zu hinterlegen. Bei Gehaltsempfängern sind zusätzlich die Stunden für den Durchschnittspeicher zu erfassten. Tragen Sie diese unter Personaldaten | Durchschnittsspeicher | Gleichbleibende Werte ein. (ggf. auch rückwirkend) Über die Bewegungsdaten können anschließend die Stunden für den Urlaubstag mit der neuen Lohnart erfasst werden.
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