Hallo,
leider weiß ich nicht genau was Ihre Frage ist. Ich vermute Sie möchten wissen, ob bei der Fehlzeit Unbezahlter Urlaub eine DEÜV-Abmeldung erstellt wird?
Sobald Sie eine Fehlzeit mit dem Grund Unbezahlter Urlaub erfassen, laufen die SV-Tage noch einen Zeitmonat weiter.
Ist der Mitarbeiter mehr als einen Zeitmonat unterbrochen, wird eine Abmeldung mit Meldegrund 34 erstellt. Sobald die Fehlzeit beendet wird, erhält der betroffene Mitarbeiter eine Anmeldung mit Meldegrund 13.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1003993 - DEÜV-Meldungen bei Arbeitsunterbrechungen erstellen .