Folgender Fall:
Eine Arbeitnehmerin ist ab 31.08.2021 im Beschäftigungsverbot. Die Arbeitnehmerin erhält einen Festlohn + mtl. unterschiedliche Provision.
In Lodas habe ich das Beschäftigungsverbot richtig erfasst, die Lohnart für die Provision ist ebenfalls richtig als laufender Bezug geschlüsselt. Trotzdem wird auf der Lohnabrechnung nur der Festlohn berücksichtigt. Lt. § 18 MuSchG heißt es aber "Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". Lt. Datev heißt es, ich muss den Durchschnitt manuell berechnen und in den Bewegungsdaten erfassen, kann meiner Meinung nicht sein, dass eine gesetzliche Grundlage von Datev nicht automatisch berücksichtigt wird.
Gibt es hierzu schon eine Lösung? Wir haben das gleiche Problem:
Durschnittsgehalt der 3 Monate vor der Schwangerschaft besteht aus Fixum + Provision. Wie wird das im Teil - BV und wie im Voll - BV erfasst. Datev errechnet dies leider nicht automatisch.
Hallo Community,
unter Personaldaten | Mutterschutz, Registerkarte Verdienstangaben können mit dem aktivieren des Kontrollkästchens Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die entsprechenden Werte der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist erfasst werden.
Das Programm LODAS berechnet anhand dieser Eingaben den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.