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Urlaubstage des Vorjahres sind negativ

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letzte Antwort am 27.05.2025 10:44:00 von martinkolberg
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kaba
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo in die Runde,

 

ich bekomme gelegentlich folgenden Hinweis:

Urlaubsstatistik: Die Resturlaubstage des Vorjahres folgender Mitarbeiter sind negativ. Es sind mehr Urlaubstage abgerechnet worden, als Urlaubsanspruch im Vorjahr erfasst wurde.

Sie können den Resturlaub des Vorjahres unter Personaldaten/Arbeitszeiten/Urlaubsanspruch im Register Vorjahr korrigieren.

 

Was kann ich tun, damit diese Meldung nicht mehr erscheint?

Ich will den Vorjahresurlaub nicht korrigieren, denn manchmal ist es so gewollt, dass ein MA schon neuen Urlaub nimmt. Das ist doch Sache des Arbeitgebers, wenn er das so duldet.

Diese Meldung nervt einfach nur, denn mittlerweile haben wir Mai, und die Meldung erscheint nun schon seit 5 Monaten.

 

Vielleicht kann sich DATEV mal dazu äußern.

 

Viele Grüße

Kathrin

 

StarkWo
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
465 Mal angesehen

Das gleiche Problem bei mir auch. Für jeden Mist gibt es eine Fehlermeldung. Ich kann mir mittlerweile das Fehlerprotokoll gar nicht mehr ansehen, weil es so zugemüllt ist mit belanglosen Sachen.

Gebt mir doch gleich für jeden Mitarbeiter einen Hinweis mit "Der Auszahlungsbetrag ist positiv".

 

 

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
453 Mal angesehen

Moin Kaba,

leider habe ich dazu auch schon negative Erfahrungen machen müssen. In der Praxis kommt immer wieder etwas vor, was die DATEV als "darf nicht sein und daher existiert es nicht" restriktiv versucht zu unterbinden; allerdings auch nicht konsequent. Im aktuellen Jahr lässt LODAS zu dass im Speicher mehr Tage genommen werden als vorhanden sind. Wenn Sie dann aber im Folgejahr etwas daran ändern wollen, wie z. B. aus 10 negativen Tagen 5 machen, lässt es das Programm nicht zu.

Sie werden bis Jahresende mit diesem Fehlerhinweis leben müssen. Inkonsequente und auch bevormundende Programmierungen finden Sie in LODAS an vielen Stellen, wie z. B. auch bei den Arbeitsbescheinigungen, die nicht mehr in der Probeabrechnung einsehbar sind und nur noch "blind" abgerufen werden können. Statt dessen hat die DATEV einem Anliegen der Arbeitsagentur stattgegeben und einen automatischen Abruf unterbunden. DATEV schweigt dazu konsequent, weil auch keine Personalkapazitäten dafür frei wären, es wieder zu ändern. 

 

Viele Grüße

Martin Seemann  

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
353 Mal angesehen

Hallo Kathrin,

 

die Meldung kann nicht unterdrückt werden.
Ich nehme die Anforderung, die Meldung nur einmalig oder für eine begrenzte Zeit zu bringen, mit und lasse diese prüfen.


Vielleicht wäre das folgende Vorgehen etwas für Sie?


Im Abrechnungsmonat Januar den Resturlaub auf 0 setzen und den Urlaubsanspruch für dieses Jahr um die negativen Tage kürzen. Zusätzlich kann für den betreffenden Mitarbeiter ein Hinweis auf der Brutto/Netto-Abrechnung erfasst werden.
Der Hinweis könnte wie folgt lauten: "Im Vorjahr wurden bereits XX Urlaubstage des aktuellen Jahres genommen. Die Tage im Feld Url. Anspr. wurden um XX Tage gekürzt."

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrwilking
Einsteiger
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Hallo @Sabrina_Simmerlein,

 

mich dürfen Sie für die Anforderung mit dazuzählen. Der negative Vorjahresurlaub ist tatsächlich gelebte Praxis und die Fehlermeldung macht im Januar auch Sinn, damit man es noch einmal überprüfen kann. Danach ist sie überflüssig.

 

Ihr Vorschlag macht in der Praxis das Problem, dass der AN z.B. im August im Streit austritt und dann der beauftragte Anwalt als erstes moniert, dass der Arbeitnehmer vermeintlich einen zum Arbeitsvertrag abweichenden Urlaubsanspruch hat. Dann geht die Sucherei los, weil man natürlich nicht mehr daran denkt, dass da beim Jahreswechsel eine Besonderheit war.

 

Der Ausweis des negativen Vorjahresurlaubs ist daher transparenter. Ob das gesetzlich so vorgesehen ist, spielt hier wirklich eine untergeordnete Rolle. Es wird gelebt, ist transparent und ob es inhaltlich korrekt ist, kann bei Bedarf überprüft werden. Das ist dann nicht unsere Aufgabe. 

 

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking

Lohnfuzzi
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Dass mit der Urlaubsstatistik kenne ich auch, aber ein bisschen anders: Bei mir gibt Lodas regelmäßig im April den Hinweis aus, dass bei mehreren Mitarbeitern der Urlaub verfallen ist, obwohl bei diesen alle Resturlaubstage z.B. wegen Elternzeit vor Verfall geschützt wurden. Die Urlaubsstatistik auf der Abrechnung ist allerdings korrekt.

 

Zumindest manche Hinweise muss man nicht immer für voll nehmen. Bei Fehler oder Warnungen hatte es aber bislang immer Hand und Fuss.

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martinkolberg
Meister
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Nachricht 7 von 7
162 Mal angesehen

Die Unmöglichkeit, zu viel genommenen Urlaub zu berücksichtigen verhindert hier sei Ewigkeiten die Nutzung dieser Funktionen.

Wir haben:
- nicht genommenen Urlaub
- zu viel genommenen Urlaub
- Überstunden
- Fehlstunden.

 

Es wäre toll, wenn das in einer Abrechnung einfach so erfaßt werden könnte und das System die Buchungen erzeugen könnte.

 

Gerade bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird die Berechnung kompliziert und es gibt negative Zahlen, also wenn zum WJ- Ende im August ein AN bereits seinen kompletten Jahresurlaub in den Sommerferien beanspruchte.
Ich benötige aber die Rückstellung zum August. Eine negative Rückstellung buche ich gerne manuell auf das korrekte Konto.

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letzte Antwort am 27.05.2025 10:44:00 von martinkolberg
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