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Urlaubstage des Vorjahres sind negativ

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letzte Antwort am 15.05.2025 09:51:04 von MartinSeemann
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kaba
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo in die Runde,

 

ich bekomme gelegentlich folgenden Hinweis:

Urlaubsstatistik: Die Resturlaubstage des Vorjahres folgender Mitarbeiter sind negativ. Es sind mehr Urlaubstage abgerechnet worden, als Urlaubsanspruch im Vorjahr erfasst wurde.

Sie können den Resturlaub des Vorjahres unter Personaldaten/Arbeitszeiten/Urlaubsanspruch im Register Vorjahr korrigieren.

 

Was kann ich tun, damit diese Meldung nicht mehr erscheint?

Ich will den Vorjahresurlaub nicht korrigieren, denn manchmal ist es so gewollt, dass ein MA schon neuen Urlaub nimmt. Das ist doch Sache des Arbeitgebers, wenn er das so duldet.

Diese Meldung nervt einfach nur, denn mittlerweile haben wir Mai, und die Meldung erscheint nun schon seit 5 Monaten.

 

Vielleicht kann sich DATEV mal dazu äußern.

 

Viele Grüße

Kathrin

 

StarkWo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
108 Mal angesehen

Das gleiche Problem bei mir auch. Für jeden Mist gibt es eine Fehlermeldung. Ich kann mir mittlerweile das Fehlerprotokoll gar nicht mehr ansehen, weil es so zugemüllt ist mit belanglosen Sachen.

Gebt mir doch gleich für jeden Mitarbeiter einen Hinweis mit "Der Auszahlungsbetrag ist positiv".

 

 

MartinSeemann
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
96 Mal angesehen

Moin Kaba,

leider habe ich dazu auch schon negative Erfahrungen machen müssen. In der Praxis kommt immer wieder etwas vor, was die DATEV als "darf nicht sein und daher existiert es nicht" restriktiv versucht zu unterbinden; allerdings auch nicht konsequent. Im aktuellen Jahr lässt LODAS zu dass im Speicher mehr Tage genommen werden als vorhanden sind. Wenn Sie dann aber im Folgejahr etwas daran ändern wollen, wie z. B. aus 10 negativen Tagen 5 machen, lässt es das Programm nicht zu.

Sie werden bis Jahresende mit diesem Fehlerhinweis leben müssen. Inkonsequente und auch bevormundende Programmierungen finden Sie in LODAS an vielen Stellen, wie z. B. auch bei den Arbeitsbescheinigungen, die nicht mehr in der Probeabrechnung einsehbar sind und nur noch "blind" abgerufen werden können. Statt dessen hat die DATEV einem Anliegen der Arbeitsagentur stattgegeben und einen automatischen Abruf unterbunden. DATEV schweigt dazu konsequent, weil auch keine Personalkapazitäten dafür frei wären, es wieder zu ändern. 

 

Viele Grüße

Martin Seemann  

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letzte Antwort am 15.05.2025 09:51:04 von MartinSeemann
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