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kurze Frage zu Versand an PNR/RZ-Druck mit Drucktermin

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letzte Antwort am 21.03.2023 08:56:01 von sokrates
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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
342 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe den Versand der B/N-Abrechnungen auf "Versand an PNR/RZ-Druck" geschlüsselt. Leider hat sich ein Fehler in eine Abrechnung eingeschlichen.

 

Der Termin für den Druck der Auswertungen ist der 25. Die Datenübertragung fand direkt nach der Abrechnung statt (wegen fehlender Eingabe).

 

 

eddy2410_0-1642769942589.png

 

 

Weiß jemand ob der bestehende Druckauftrag durch den neuen gelöscht wird, wenn ich wiederabrechne?

 

Gibt es evtl. alternative Lösungen (außer die Korrektur im Folgemonat verarbeiter zu lassen)?

 

Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
295 Mal angesehen

Hallo,


bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.


Ein bestehender Druckauftrag wird durch einen neuen Druckauftrag weder gelöscht noch überschrieben. 
Um eine Brutto/Netto-Abrechnung zu korrigieren ist eine Wiederabrechnung oder eine Nachberechnung mit der nächsten Erstabrechnung notwendig.


Falls mit der Wiederabrechnung kein Druck gewünscht ist, können Sie diesen mit einem temporären Abruf unterdrücken.


Erfassen Sie hierfür unter Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Fachabruf Mandant in der Tabelle die entsprechenden Werte.
In der Spalte Ausgabefach muss der gleiche Wert stehen, wie auch bei den Standardauswertungen hinterlegt ist. Das gleiche gilt für die Spalte Termin.
In der Spalte tmp. Ausgabefach können Sie ein einmaliges alternatives Ausgabefach hinterlegen, zum Beispiel Rückübertragung aus RZ.
Die Spalten Datum von und Datum bis bleiben leer. 


Wird dieser temporäre Abruf mit der Wiederabrechnung zusammen gesendet, erfolgt für das von Ihnen gewählte Ausgabefach kein Druck im Rechenzentrum. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
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Ich hab quasi die Gegenfrage, weil mir dasselbe passiert ist wie dem Threadersteller und die Umschläge nach einer Wiederabrechnung nun 2x an die Arbeitnehmer rausgehen:

 

kann ich den Sachverhalt dauerhaft lösen, in dem ich die Kuvertierung manuell nach Abrechnung anstoße? Also grundsätzliche Auswertungsschlüsselung auf 'Rückübertragung aus RZ' und wenn ich zum Monatsende sicher bin, dass keine Wiederabrechnung erfolgt, den 'Versand an PNR' über die temporäre Auswertungssteuerung anstoßen?

 

Und falls das möglich ist, landen dann auch mit der Schlüsselung 10/19/65 die (bis zu 3) Dokumente in 1 Umschlag?

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
203 Mal angesehen

Hallo Anne Koch,

 

Sie können die zu druckenden Auswertungen mit Termin FA (Fachabruf) in der Auswertungssteuerung hinterlegen.
Damit wird kein unmittelbarer Druck bei Abrechnungen ausgelöst.


Wenn dann sicher ist, dass alle Korrekturen durchgeführt wurden, muss der Fachabruf gesendet werden und die aktuellste der Abrechnungen wird versendet.


Mehr zum Fachabruf finden Sie im Hilfe-Dokument 1007441 unter Punkt 3.1.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
sokrates
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
183 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

vielen Dank! Das hilft mir sehr 🙂

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

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letzte Antwort am 21.03.2023 08:56:01 von sokrates
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