Hallo zusammen, wir betreuen als Steuerbüro ein Transportunternehmen, dessen Fahrer regelmäßig durch verschiedene Länder fahren. In 2017 wurde ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik angemeldet, uns wurde zu Abrechnungszwecken eine deutsche Steuer-Id vorgelegt. Diese haben wir für das ELStAM-Verfahren auch genutzt. Seit April 2018 gibt es einen weiteren Mitarbeiter, der in der Tschechischen Republik wohnhaft ist. Dieser hat vom vorherigen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 3 vorgelegt, eine Steuer-Id hat dieser Arbeitnehmer nicht. Daraufhin hat der Arbeitgeber für beide Arbeitnehmer Bescheinigungen beantragt, dass nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden darf. Allerdings hat das Finanzamt darauf hingewiesen, dass der Bruttolohn nach Tätigkeitsgebiet aufzuteilen ist. Der Arbeitnehmer darf nur das "auf deutschen Straßen erarbeitete Entgelt" mit der Steuerklasse 1 versteuert bekommen, alles andere (Tschechien, Österreich) muss steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber erklärte mir, dass er das nur aufteilen kann, wenn er selbst dauerhaft per GPS den Weg des Arbeitnehmers verfolgt. Ist das der reguläre Weg? Gibt es auch andere Möglichkeiten, solche Arbeitnehmer abzurechnen? Danke vorab und sonnige Grüße Annett Bahr
... Mehr anzeigen