Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Meine Vertretung hat irrtümlich bei einem Mitarbeiter für alle Kinderkrankenscheine nur ein Kind "verwendet". Ich habe rückwirkend ab 01/2019 das zweite Kind in den Arbeitnehmerpersonalstammdaten eingepflegt und in den Fehlzeiten (die bereits in den Lohnabrechnungen berücksichtig waren) nur die Kinder den entsprechenden Krankenscheinen zugeordnet. Jetzt bekomme ich in der Probeabrechnung Korrekturen für verschiedene Monate, in denen sich das Urlaubsbrutto im Baulohn verändert und Überzahlungen ausgewiesen werden.
In einem zweiten Fall (kein Baulohn) wurde für eine Arbeitnehmerin, die nur im April 2019 beschäftigt war, mit der Mailohnabrechnung rückwirkend die Lohnsteuerklasse geändert. Daraufhin ergab sich verständlicherweise eine Überzahlung der Lohnsteuer.
Aufgrund einer Meldung im Fehlerprotokoll habe ich vor der Oktoberlohnabrechnung rückwirkend zum 01.01.2018 eine BG löschen müssen. Vermutlich daraufhin wurde mit der Lohnabrechnung 10/2019 die Überzahlung der Lohnsteuer mit einer Nachberechnung auf 06/2019 erneut berechnet, obwohl die Mitarbeiterin ja zum 30.04.2019 abgemeldet wurde.
Mir fehlt dazu leider das Verständnis. Hat jemand eine Erklärung dafür?
Vielen Dank im Voraus,
herzliche Grüße
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
wird ein Kind rückwirkend erfasst, hat dies keine Auswirkung auf die Abrechnungswerte. Bei einer Änderung der Unterbrechung hingegen schon.
Für Ihren weitere Fall ist zu klären, warum hier die Lohnsteuer erneut nachberechnet wird. Setzen Sie sich dazu bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Selbstverständlich können wir auch den ersten Fall gerne prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG