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Vollmachten für Krankenkassen

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letzte Antwort am 10.08.2018 12:15:30 von andreashofmeister
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jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 1 von 22
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Hallo liebe Community,

eigentlich dachte ich, dass sich aufgrund der Datenschutzgrundverordnung nicht sonderlich viel geändert hätte.

Nun habe ich letzte Woche mit einer bestimmten BKK telefoniert, die mir keinerlei Auskünfte mehr geben will. Es muss eine Vollmacht vorliegen, den Lohn Mandanten betreuen wir schon seit über 10 Jahren und hatten vorher nie Probleme.

Meine Kollegin wollte am Montag mal schnell eine RV Nummer telefonisch bei einer Krankenkasse erfragen, haben wir auch nicht bekommen.

Dass man bei der BG schon lange keine Auskünfte war mir klar, aber die Krankenkassen erhalten mit dem Beitragsnachweis auch unsere Betriebsnummer...

Meine eigentliche Frage ist, haben noch mehr von euch momentan so Probleme mit Auskünften der Krankenkassen?

Bei neuen Krankenkassen füllen wir auch immer den Arbeitgeberfragebogen mit Ansprechpartner aus.

Müssen wir nun pauschal bei allen Mandanten eine Vollmacht für jede einzelne Krankenkasse erstellen?

Wir haben schon überlegt, falls bei uns mal eine Krankenkasse eine Auskunft oder fehlende AU haben will, sagen wir auch "Nur mit Vollmacht!"

Liebe Grüße aus Schleswig!

Jennifer Vista

björn
Experte
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Nachricht 2 von 22
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Hallo Frau Vista,

das haben wir auch schon beobachtet und haben dann eine Vollmacht nachgesendet. Generell schicken wir momentan keine Vollmachten mit, da sich das Problem bisher auf 2 oder 3 Krankenkassen beschränkt.

Wir hatten mal eine Krankenkasse gehabt da haben wir denen nur Auskünfte auf schriftliche Anfragen gegeben, da die uns teilweise so "blöd" gekommen sind das es uns gereicht hat. Allerdings kann ich Ihnen nicht mehr sagen, wer das war da dies schon ein paar Jahre zurück liegt und die Krankenkasse nicht mehr bei uns im Mandantenbestand enthalten ist.

Aber generell spielen wir auch mit einem ähnlichen Gedanken bei solchen Krankenkassen nur noch alles schriftlich zu machen, d. h. die Krankenkasse muss eine schriftliche Anfrage stellen, die dann beantwortet wird.

Gruß

Björn Niggemann

bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 22
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Bislang keine Probleme mit den KK.

Ihre Reaktion indem sie dann auch blocken, hilft leider nicht weiter, denn keine AU dann auch keine Erstattung beim AG ,dann bekommen Sie den Druck vom AG .

Offensichtich sind die Behörden oder parastaatliche Institutionen wie die KK ein Stück von der DSGVO ausgenommen wie die Finanzverwaltung auch die durchaus unverschlüsslte Emails versendet.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 22
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Wobei man auf Grund der DSGVO auch bei den Krankenkassen vorsichtig seien sollte. Zu behaupten man wäre von einer Krankenkasse und um ein Fax bitten, ist ja kein Problem. In solch einem Fall müsste man ja zumindest die Faxnummer prüfen, wenn einem die nicht gerade bekannt ist.

Der Ärger mit den Schicken der AU's ist doch im Allgemeinen Mist. Würden die Ärzte die AU's datenübermitteln, wären schon einmal gefühlte 50% aller Anfragen der Krankenkassen erledigt.

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 5 von 22
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"Der Ärger mit den Schicken der AU's ist doch im Allgemeinen Mist. Würden die Ärzte die AU's datenübermitteln, wären schon einmal gefühlte 50% aller Anfragen der Krankenkassen erledigt."

YES! Wir haben bei uns auch viele AN, die zwar die Krankmeldung an den AG schicken, aber nicht an die KK. Und es ist in der Tat erstaunlich, dass die KKen zwar von den AG alles nur noch elektronisch haben wollen, aber die AUs sollen von den AN immer noch per Post geschickt werden?!

Lang may yer lum reek
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 22
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Also die DAK hat eine App und man kann die AU's fotografieren und hochladen. Alles wohl auch verschlüsselt. Daher muss hier der AN nichts zur KK schicken.

Noch einfacher wäre es aber, wenn die Ärzte verpflichtet wären, die AU's per DÜ zu übertragen. Vor dem Hintergrund, dass wir ja mittlerweile auch schon AU-Daten bei der Anfrage nach Vorerkrankungen durch die Gegend schicken...

Diagnose braucht ja im Grunde auch nicht drauf, weil wofür muss der Sachbearbeiter die Diagnose wissen. Bei Zusammenhang wird sowieso der Arzt gefragt und dann kann man wegen der Diagnose immer noch ne Lösung finden.

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 7 von 22
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So eine App haben wohl inzwischen schon einige KK mehr. Aber die müsste natürlich auch genutzt werden ...

Ich denke auch, dass es eine Verpflichtung der Ärzte geben sollte, die AUs per DÜ an die KK zu übermitteln. Das spart dann auch Papier (insbesondere bei den Ärtzten die immer noch das teure Durchschlagpapier verwenden).

Lang may yer lum reek
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sobernigg
Beginner
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Nachricht 8 von 22
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Merkwürdiger Weise passiert dies nicht bei jeder Krankenkasse. Die Bundesknappschaft ist ganz schlimm. Da geht nichts mehr

Gott sei Dank können wir in DATEV die RV-Nummer über das System beantragen. Das geht relativ fix, innerhalb von einem Tag.

Wenn allerdings die KK Infos benötigt, dann pfeifen die auf die Vollmacht. Dann klappts plötzlich ohne ...

annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 9 von 22
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Ich hab am 01.02.2018 eine RV-Nummer beantragt und mir wurde am 16.07.2018 die Nummer übermittelt .

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 10 von 22
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Das muss dann aber an der RV liegen. Ich habe in dieser Woche ein paar Mal (leider) die RV-Nummer abfragen müssen. Die Antwort ist in der Regel in 2h da.

MfG
T.Kahl
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sobernigg
Beginner
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Nachricht 11 von 22
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Ich vermute mal stark, dass die Rentenversicherungsnummer neu vergeben wurde. Dann dauert dies natürlich länger

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annettbahr
Einsteiger
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Das weiß ich nicht, ob die neu vergeben wurde. Der Mitarbeiter ist Baujahr 1977 und nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren dort versichert. Telefonisch gab es leider trotz Vollmacht keine Auskunft. Daher ging es nur auf diesem Weg. Aber zum Glück geht die Anmeldung ja auch anders .

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katersam
Einsteiger
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Wir haben uns angewöhnt, generell Vollmachten an alle möglichen und unmöglichen Institutionen zu versenden, wenn wir Auskünfte von dort erhalten möchten:

- FA

- KK

- BG

- Stadt, Land, Fluss, äh falscher Film.

Im Ernst, die Kommunikation klappt meist einfacher, wenn dort bekannt ist, mit wem man spricht.

Umgekehrt steht die Anweisung, dass immer genau hinterfragt wird, ob man es mit der entsprechenden Institution zu tun hat, sei es Telefonnummer im Display ZUSAMMEN mit WEITEREN Daten, die abgeglichen werden müssen. Hier sind meist die jüngeren Mitarbeiter vertrauensseliger als die älteren.

Abholen von Bescheinigungen (Mandanten-Mitarbeiter: Ich brauch da mal ganz schnell.....) geht nicht (mehr), Zusendung der Unterlagen erfolgt per Post oder über den uns bekannten Mandanten bzw. seinen Ansprechpartner.

Insgesamt merkt man schon die größere Sensibilisierung aller Beteiligten.

Und ich finde das auch richtig so.

katersam
Einsteiger
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Nachricht 14 von 22
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Ich denke auch, dass es eine Verpflichtung der Ärzte geben sollte, die AUs per DÜ an die KK zu übermitteln. Das spart dann auch Papier (insbesondere bei den Ärtzten die immer noch das teure Durchschlagpapier verwenden).

eine andere Alternative wäre, die LFZ der Weiterleitung der AU durch den AN an den AG und an die KK abhängig zu machen.

Was glauben Sie, wie schnell die AU bei der KK sind....

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annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 15 von 22
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Ja, das sehe ich auch so. Allerdings wenn von Behördenseite ganz schnell mal gebraucht wird, dann wird man nieder gemacht. Die hiesige Arbeitsagentur brauchte in Ergänzung der Prüfungsunterlagen weitere Lohnabrechnungen usw. Sie wollten eine unverschlüsselte Mail (weil keine verschlüsselten Mails bei denen durchgehen) oder ein FAX, alles ohne Datenschutz. Ich habe an meinen Chef weitergeleitet, weil ich es nicht darf. Da bekam er als Antwort, er wäre rückschrittlich und solle mit Beschwerden seiner Mandanten rechnen, weil wir eine zügige Bearbeitung seiner Unterlagen behindern würden und somit alles künstlich rauszögern würde. Die Dame hat allerdings nicht verstanden, dass lediglich die angehängte PDF-Datei verschlüsselt wird. Eine andere Mitarbeiterin der gleichen Institution hat die Vorgehensweise schon verstanden, es gäbe allerdings keine Genehmigungen, dass sie mit uns ein Passwort für die Verschlüsselung absprechen dürfte. Also lief es auch wieder auf den Postweg hinaus.

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katersam
Einsteiger
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Nachricht 16 von 22
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Leider habe ich die gleichen Erfahrungen gemacht, teilweise noch schlimmer:

Bundesagentur für Arbeit: Will offene E-Mail oder FAX.

Meine Frage, ob und in wieweit hier eine Anstiftung zu einer Straftat (§203 STGB )vorliegt wurde geflissentlich ignoriert. Per FAX liegt sie m.E. nicht vor. Per offener Email ja.

Auch hier läuft dann das meiste wieder per Post, nicht schnell, nicht günstig. Dafür aber Standeskonform. Die meisten Institutionen weigern sich schlichtweg, eine verschlüsselte E-Mail zu ermöglichen.

Bestes Beispiel Deutsche Rentenversicherung:

hier funktioniert nur D-Mail oder offene Mail.

Bei der DRV wird dann laut dortigem Mitarbeiter die E-Mail ausgedruckt und über die Hauspost weitergeleitet. Grund ist der Datenschutz, die Mitarbeiter sollen einfach nicht ins Internet. Weder per Mail noch per Browser. Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Aber wenn es aus dem Hause dort berichtet wird...

Armes Deutschland....

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annettbahr
Einsteiger
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Lt. meinem Chef wissen wir ja nicht, was das für ein Fax-Empfangsgerät ist. Und sämtliche Krankenkassen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur haben PC-Faxe, also ist alles wieder offen.

Ich find es schade, dass es meist so gedreht wird, wie es gerade gebraucht wird und die Priorität an falscher Stelle gesetzt wird.

Ich habe heute erst einen Beitrag gelesen, dass man es schade findet, dass auf offiziellen KITA-Fotos die Gesichter der anderen Kinder unkenntlich gemacht werden. Vor Jahren hat die KITA meines Sohnes für alle zugänglich Nackedeifotos aller Kinder aufgehängt und ich wurde als prüde beschimpft - es sind nur Kinder, die nackig gebadet haben.

Die Damen, die ich bei der Deutschen Rentenversicherung kenne, gehen mit ihren Diensthandys ins Internet. Vielleicht dürfen sie das mit den PCs nicht.

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mhaas
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Nachricht 18 von 22
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Doch, das wurde mir seitens der DRV-Mitarbeiter auch so bestätigt. Entweder wir schicken eine offene Mail (DS-GVO???) oder aber alles wird ausgedruckt ...

Lang may yer lum reek
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annettbahr
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Vielleicht dürfen dann nur die Prüfer mit Handy ins Internet...

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andreashofmeister
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Nachricht 20 von 22
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Ich habe heute erst einen Beitrag gelesen, dass man es schade findet, dass auf offiziellen KITA-Fotos die Gesichter der anderen Kinder unkenntlich gemacht werden. Vor Jahren hat die KITA meines Sohnes für alle zugänglich Nackedeifotos aller Kinder aufgehängt und ich wurde als prüde beschimpft - es sind nur Kinder, die nackig gebadet haben.

Na ja, den Bericht kennt man ja inzwischen. Aber: hier wurde das Thema ja auch sehr schön hochgekocht. In jeder KiTa müssen und musste man bei der Anmeldung gleich ein entsprechendes Formular zum Einverständnis der Fotoveröffentlichung geben. Das ganze muss eben ggfls. nochmal ein wenig überarbeitet werden und schon stimmt.

Ja, es wäre so schön, wenn die Ärzte das gleich an die KK übertragen könnten. Ich sag nur "Gesundheitskarte".....auch so ein Flop in Deutschland. Es gibt aber KK, die haben APPs, da können an die AN die AU per Handy einscannen und gleich übertragen. Geht!

Mein DS-GVO-Klassiker:

DS-GVO und Ärzte: Schon mal montagmorgens beim Arzt in der Schlange beim Arzt gestanden (an Position 10). Nach ca. 5 Minuten Anstehen weiss man doch alle Krankheiten derjenigen, die vor einem stehen. Und von denjenigen, die um diese Uhrzeit anrufen. Hat man es dann geschafft, wird man ins Wartezimmer gebeten. Und wo ist das: Neben der Anmeldung. Ohne Tür dazwischen......Fragen?

Und dann sprechen  Sie den Arzt mal auf die TOMs im Rahmen der DS-GVO an.......

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annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 21 von 22
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Bei der Fotogenehmigung in der KITA habe ich keinen Nackedeifotos zugestimmt .

Bei allem anderen gebe ich Ihnen recht. Ich kenne auch die Krankheiten und Tablettendosierungen meiner Nachbarn. Wenn die mal vergessen haben, wie viel sie nehmen sollen, kann ich weiterhelfen.

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andreashofmeister
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Klar. Die Nackedeifotos sind ja in dem Fall was besonderes (Ihr Verhalten ist total nachvollziehbar, ich wäre da auch entsetzt gewesen...)

Das Abschlussfoto, um den in der besagten KiTa ging, betraf aber vernünftige Fotos...Also ein wenig aufgebauscht in der Presse....

Ein anderes grosses DS-GVO-Thema sind übrigens WebCams auf öffentlichen Plätzen. Mir ist zumindest eine Nordseeinsel bekannt, deren Stadtverwaltung das Ding abgebaut hat. Begründung: ....DS-GVO...

Und so zieht sich das Thema weiter......

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letzte Antwort am 10.08.2018 12:15:30 von andreashofmeister
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