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LODAS; Arbeitsbescheinigung; BEA

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letzte Antwort am 14.01.2019 17:42:22 von annettbahr
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annettbahr
Einsteiger
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947 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich möchte einen Mitarbeiter für Dezember 2018 abrechnen und die Arbeitsbescheinigung übermitteln. Meiner Meinung nach habe ich alle Felder ausgefüllt wie immer. Mit der Probeabrechnung erhalte ich im Fehlerprotokoll die Meldung:

Personaldaten/Beschäftigung/Fehlzeiten BEA: Das Feld "Beginn" ist fehlerhaft oder nicht gefüllt. Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Bitte korrigieren Sie Ihre Angabe.

Im Beschäftigungszeitraum gab es für den Mitarbeiter keine Fehlzeit, mir ist nicht klar, wo mein Fehler liegt. Könnte mir jemand helfen?

Besten Dank im Voraus

Viele Grüße

Annett Bahr

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
512 Mal angesehen

Hallo Frau Bahr,

ist für den Mitarbeiter ein Austrittsdatum in den Personaldaten erfasst?
Hat der Mitarbeiter mehrere Beschäftigungszeiträume?

Grundsätzlich ist entweder ein Austritt einzugeben oder eine Fehlzeit mit dem Grund: unwiderrufliche bezahlte Freistellung oder Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld zu erfassen.


Die notwendigen Angaben zur Arbeitsbescheinigung finden Sie im  Dokument 1070718 unter Punkt 2.3.

Sollte die Arbeitsbescheinigung weiterhin nicht erstellt werden können, wenden Sie sich bitte über einen anderen Weg an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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annettbahr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
512 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

für den Mitarbeiter ist ein Austrittsdatum gesetzt. Es gibt mehrere Beschäftigungszeiträume. Für den vorhergehenden hat die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung funktioniert, diesmal klappt es leider nicht.

Es gibt in dem Beschäftigungszeitraum keine Fehlzeit, auf die sich die Fehlermeldung bezieht. Es sind wie im Dokument beschrieben alle Daten erfasst.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Annett Bahr

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letzte Antwort am 14.01.2019 17:42:22 von annettbahr
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