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Pfändung eingeschränkt

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letzte Antwort am 09.05.2018 13:56:33 von annettbahr
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c_wessely
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

wir haben eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Finanzverwaltung erhalten. Dieser ist nun auf einen bestimmten Betrag eingeschränkt, bzw. wird immer wieder neu eingeschränkt.

Was bedeutet nochmal diese Einschränkung? Muss der Betrag gezahlt werden oder ist das eine Freigrenze?

Grüße Wessely

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
2180 Mal angesehen

Hallo,

die Einschränkungen beziehen sich auf erfolgte Zahlungen bzw. angerechnete Steuerguthaben seit dem letzten Schreiben. Dadurch reduziert sich die Pfändung und der Drittschuldner (i.d.R. die Bank) muss für den Schuldner weniger an das Finanzamt zahlen.

Gruß

C. Rohwäder

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constanze
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Rohwäder,

ich habe auch solch ein Schreiben von einem Mandanten erhalten in dem steht, dass die Pfändung auf XXX beschränkt wurde. Wissen Sie, wo ich jetzt in LODAS den neuen Restbetrag eingeben muss? Eventuell im Feld "gewöhnliche Forderung" ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße

Constanze

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Constanze,

kenne Lodas nicht. Aber Sie können, wenn es eine aktualisierte Pfändung des selben Gläubigers ist, einfach den Betrag ersetzen, da es die alte Schuld ja nicht mehr gibt.

Gruß

C. Rowäder

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constanze
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Rohwäder,

den Betrag habe ich bereits versucht zu ersetzen. Das Programm nimmt die Änderung nur leider nicht an. Es bleibt weiterhin die alte Restschuld stehen. Ich werde wohl nochmal einen allgemeinen Beitrag starten müssen.

Viele Grüße

Constanze

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annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Constanze,

ich habe den Betrag im aktuell abzurechnenden Monat überschrieben, das ist auch in der Historie ersichtlich. Die neue Summe wird dann auch in der Lohnabrechnung mit angedruckt. Darf ich fragen, ob eine Fehlermeldung kommt?

Viele Grüße

Annett

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constanze
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo Annett,

es kommt keine Fehlermeldung in Lodas. Wenn ich die gewöhnliche Forderung im Monat April mit dem neuen niedrigeren Betrag überschreibe, wird in der Probeabrechnung immer noch die alte Restforderung ausgewiesen. Ich habe jetzt einen neue Nr. angelegt, obwohl es kein neuer Beschluss ist und die "alte" Summe auf letzte Abrechnung "03/2018" gesetzt. Da der AN nur eine Pfändung hat, ist das für mich die einfachste Lösung.

Viele Grüße

Constanze

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annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Constanze,

dann ist das scheinbar die bessere Lösung. Ich hab bei mir nur in der Historie nachgesehen und da war das alles noch ersichtlich.

Wir finden ja Mittel und Wege .

Sonnige Grüße

Annett

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letzte Antwort am 09.05.2018 13:56:33 von annettbahr
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