Hallo,
ich benötige mal wieder Euer Schwarm-wissen :
Habe einen Mandanten das letzte Mal in 12/2016 abgerechnet. Er hat seit dem keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt.
Abrechnungsstand im Lodas ist 01/2017.
Ab Mai 2018 hat er wieder einen Mitarbeiter beschäftigt.
Wenn ich das Lodas öffne kommt die Frage zum "Stammdatenabruf der Berufsgenossenschaften und Beschäftigungsbetriebe" und der "Abruf Betriebsrentenstärkungsgesetz" (nacheinander).
Meine Frage:
Soll ich diese Stammdatenabrufe in 01/2017 machen (geht das für den "Abruf Betriebsrentenstärkungsgesetz" in 2017 überhaupt schon?) und danach den Abrechnungsstand auf 04/2018 hochsetzen?
Oder ist es sinnvoller, zuerst den Abrechnungsstand hoch zu setzen und dann die Abrufe zu starten?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe...
Hallo Frau Haile,
ich würde erst die Abrufe machen, dann NUR Stammdaten ins Rechenzentrum senden und im nächsten Verarbeitungslauf den Abrechnungsstand hochsetzen.
Aber wie ich sehe, ist Ihre Anfrage schon ein paar Tage alt, sorry. Möglicherweise hat sich das schon erledigt.
Viele Grüße
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
vielen Dank für die Antwort.
Habe es aber genau in der anderen Reihenfolge gemacht und es hat funktioniert.
Also zuerst den Abrechnungsstand hoch gesetzt und dann die Abrufe gemacht...
Viele Grüße
Wenn ich mich richtig erinnere, ist es so sogar besser, da die BG bei einem Stammdatenabruf im Januar auch Meldungen ab Januar erwartet - da kann ich mich aber auch irren.