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LODAS; DBA; Aufteilung Bruttolohn nach Tätigkeitsort Deutschland / Ausland

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letzte Antwort am 15.05.2018 17:22:31 von bfit
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annettbahr
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wir betreuen als Steuerbüro ein Transportunternehmen, dessen Fahrer regelmäßig durch verschiedene Länder fahren. In 2017 wurde ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik angemeldet, uns wurde zu Abrechnungszwecken eine deutsche Steuer-Id vorgelegt. Diese haben wir für das ELStAM-Verfahren auch genutzt.

Seit April 2018 gibt es einen weiteren Mitarbeiter, der in der Tschechischen Republik wohnhaft ist. Dieser hat vom vorherigen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 3 vorgelegt, eine Steuer-Id hat dieser Arbeitnehmer nicht. Daraufhin hat der Arbeitgeber für beide Arbeitnehmer Bescheinigungen beantragt, dass nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden darf. Allerdings hat das Finanzamt darauf hingewiesen, dass der Bruttolohn nach Tätigkeitsgebiet aufzuteilen ist. Der Arbeitnehmer darf nur das "auf deutschen Straßen erarbeitete Entgelt" mit der Steuerklasse 1 versteuert bekommen, alles andere (Tschechien, Österreich) muss steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber erklärte mir, dass er das nur aufteilen kann, wenn er selbst dauerhaft per GPS den Weg des Arbeitnehmers verfolgt.

Ist das der reguläre Weg? Gibt es auch andere Möglichkeiten, solche Arbeitnehmer abzurechnen?

Danke vorab und sonnige Grüße

Annett Bahr

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

hat diesbezüglich jemand Erfahrung und kann helfen?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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annettbahr
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Stein,

vielen Dank für´s "Schubsen". Die Dame beim Finanzamt meinte, das wäre gängige Praxis und würde in Deutschland ständig praktiziert. Scheinbar rechnen die alle nicht mit LODAS . Sorry, war ein Scherz.

Könnten Sie mir vielleicht die Frage beantworten, ob die "steuerfreien Gehaltsbestandteile aus Tätigkeiten auf nichtdeutschen Straßen" auch sv-frei sind?

Danke für Ihre Zeit, sonnige Grüße

Annett Bahr

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bfit
Meister
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Hallo Frau Bahr,

ich kenne diese Problematik nur im steuerlichen Bereich (bei Erstellung von Einkommensteuer-Erklärungen). Die Aufteilung des steuerlichen Einkommens auf die Länder Deutschland und Tschechien sollte sich aus dem DBA ergeben und müsste dann gelten, wenn der Arbeitnehmer sowohl in Deutschland als auch in Tschechien einen Wohnsitz hat und in Tschechien seinen Lebensmittelpunkt besitzt. Ich würde hier (aus dem Bauch heraus) die Lohnbestandteile, die in Tschechien und Österreich erzielt werden, auch als in Deutschland nicht steuerbar und nicht als steuerfrei einstufen. Aber ich habe mir das DBA Deutschland / Tschechien nicht angeguckt.

Aber dieses hat ja mit der sozialversicherungsrechtlichen Seite nichts zu tun. Daher würde ich die Vorgehensweise hier mit der zuständigen Krankenkasse abklären. Außerdem stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer eventuell in Tschechien auch krankenversichert ist.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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annettbahr
Einsteiger
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Hallo Frau Fitschen,

ich habe von beiden Tschechen eine Deutsche Krankenkasse genannt bekommen. Leider ist es nicht so einfach, von dort ne vernünftige Auskunft zu bekommen. Aber da frage ich ggf. bei der DRV nach, die prüfen ja letztlich die Abrechnungen.

Die steuerliche Seite ist rechtlich wohl geklärt. Das Finanzamt hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alles in Deutschland versteuert werden darf, wenn er als Arbeitnehmer einer deutschen Firma auf tschechischen und österreichischen Straßen unterwegs ist, er selbst aber seinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat. Dass ich das getrennt abzurechnen hab, kann ich ja auch nachvollziehen. Das Problem hat der Arbeitgeber, der nicht weiß, wie er prüfungssicher Zeiten feststellen kann, wie viele Stunden und Minuten der Arbeitnehmer auf welchen Straßen zugebracht hat. Ich hatte gehofft, dass jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet hat .

Danke für Ihre Rückmeldung,

viele Grüße

Annett Bahr

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bfit
Meister
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Hallo Frau Bahr,

ich habe zuletzt als Angestellte vor ein paar Jahren mit Speditionen zu tun gehabt. Aber als Laie würde ich mir vorstellen, dass sich diese Daten evtl. aus Mautabrechnungen und Fahrtenschreiber auslesen lassen sollten. Ansonsten hilft vermutlich nur den Arbeitnehmer zur verpflichten, die Zeiten aufzuschreiben und diese dann mit den Tankquittungen stichprobenartig gegen zu prüfen.

Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der Experte in Bezug auf diese Branche ist.

Viel Erfolg,

B. Fitschen

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letzte Antwort am 15.05.2018 17:22:31 von bfit
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