Hallo zusammen,
ich habe für einen Mandanten einen ausländischen Mitarbeiter abzurechnen. Wohnhaft ist der Herr in der Tschechischen Republik. Uns liegt ein Schreiben von einem FA vor, auf dem seine Steuer-Id vermerkt ist. Ich habe für die ELStAM-Anmeldung alles erfasst, habe dann aber als Rückmeldung die Information erhalten, dass die Steuer-Id und / oder das Geburtsdatum nicht korrekt wären. Ich habe von dem FA die Information bekommen, dass die von uns eingegebenen Daten korrekt sind.
Könnte mir jemand weiterhelfen, wie jetzt weiter zu verfahren ist?
Der vorherige Arbeitgeber hat mit der LSt-Klasse 1 abgerechnet, von denen bekommen wir aber leider auch keine Auskunft.
Vorab herzlichen Dank fürs Lesen.
Viele Grüße
Annett Bahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Frau Bahr,
wenn ein aktuelles Schreiben der Finanzverwaltung vorliegt mit den gültigen Werten für die Steuerberechnung, darf man diese Werte auch manuell eintragen. In diesem Fall muss bei den Stammdaten noch ein entsprechendes Häkchen gesetzt werden.
Ist mir selber schon passiert, das Elstam andere Steuerklassen/Kinderfreibeträge meldet als der Sachbearbeiter vorliegen hat. Bei einem Telefonat im Frühjahr 2015 beim Finanzamt Leer wurde seinerzeit erklärt, dass diese Abweichungen nicht wirklich selten vorkommen. Möglich, dass der Datenbestand bei ausländischen Arbeitnehmern auch anno 2016 noch Macken aufweist.
Weiterhin viel Erfolg ...
Hallo Herr Mischorr,
erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe gerade ein Telefongespräch mit unserem hiesigen Finanzamt geführt, vielleicht ist das wirklich des Rätsels Lösung. Ich hätte vorhin vielleicht weiter ausholen sollen. Mit dem Schreiben fordert ein FA den Herrn auf, seine EStE für 2015 abzugeben. Von LSt-Abzugsmerkmalen steht da nichts drauf. Ich habe das Schreiben nur bekommen, weil dort die Steuernummer und die Steuer-Id des Arbeitnehmers drauf steht. Unser Finanzamt hat mit erklärt, dass er bei einer deutschen Gemeinde gemeldet sein muss, damit von irgendwo her die ELStAM-Daten zurück übermittelt werden können. Scheinbar hat er aber hier keine Meldeadresse. Ob der vorherige Arbeitgeber von sich aus die Steuerklasse 1 eingegeben hat oder eine Übermittlung geklappt hat, weiß ich nicht. Mich wundert ja auch, dass er eine Steuernummer hat. Also muss er ja irgendwo schon mal gemeldet gewesen sein. Vielleicht hat er sich nur wieder abgemeldet.
Mich hat nur die Rückmeldung der DATEV gewundert, weil sich aus dem Text keine fehlende Meldeadresse in Deutschland erschließen lässt.
Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihren Beitrag,
herzliche Grüße
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
Sie müssen für Ihren Arbeitnehmer einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer stellen. Diese wird dann AG-bezogen ausgestellt. Erst dann dürfen Sie die Steuerklasse eingeben.
Viele Grüße
Uta Schneider
Hallo Frau Schneider,
haben Sie vielen Dank.
Darf ich den Antrag im Namen unseres Mandanten (er ist der Arbeitgeber) stellen? Muss ich den bei dem FA des AG oder bei dem FA stellen, von dem der AN die Aufforderung zur Abgabe der EStE 2015 bekommen hat?
Danke für die Unterstützung,
herzliche Grüße,
Annett Bahr
Hallo Frau Bahr,
Sie dürfen den Antrag auch im Namen des Mandanten stellen. Dieser ist beim FA einzureichen, an welches die Lohnsteuer abzuführen ist. Sie finden unter diesem Link das Formular.
Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Viele Grüße und gerne doch
Hallo Frau Schneider,
der von Ihnen genannte Link wird aus Sicherheitsgründen bei der Finanzverwaltung nach einiger Zeit deaktiviert und kann hierüber nicht mehr angewählt werden.
Nachdem ich eine Zeit gebraucht habe, das richtige Formular zu finden, ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass das gesuchte Dokument die Nummer "034005"trägt. Über die Suchfunktion der Formularseite lässt es sich dann sehr schnell finden.
Viele Grüße
Christian Bell
Guten Morgen Zusammen,
Vielleicht kann mir einer Helfen.
Ich habe jetzt genau das gleiche mit einer polnischen Mitarebieterin. Die Bescheinigung vom FA liegt vor, die hatte ich als AG beantragt. Jetzt bloß meine Frage:
Wo mache ich denn den Haken in den Personalstammdaten, damit Lodas mir die Steuerklasse 1 zieht?
Mit freundlcihem Gruß
B.Klesper
Hallo Frau Klesper,
ziehen tut hier niemand was, weil das ELStAM-Verfahren bei diesen Mitarbeitern ja gerade nicht zur Anwendung kommt.
Sie erfassen die Steuerklasse (wie zu Vor-ELStAM-Zeiten) ganz einfach manuell in LODAS.
Zusätzlich müssen Sie unter Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben in der Lasche "Einmalbezüge / Sonstige Angaben" ganz unter unter "Elektronische Lohnsteuerkarte" den Haken "keine Teilnahme am Verfahren" setzen. Dies ist notwendig, damit die Automatiken in LODAS keine Meldungen für das ELStAM-Verfahren vornehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Danke für die schnelle Antwort.
Vor ELStAM habe noch nicht mit Datev gearbeitet.
Deshalb wußte ich nicht wo der Haken hin muss.
Mit freundlcihen Grüßen
B. Klesper