Liebe Community, ich habe eine Frage zur Nachberechnung bei einem ausgetretenen Mitarbeiter. Die Arbeitnehmerin ist in 11/2022 ausgetreten und soll jetzt noch eine Sonderzahlung erhalten. Die Januarabrechnung ist schon gelaufen und es soll auch keine Wiederholungsabrechnung durchgeführt werden. Ich war der Meinung, dass ich unter der Mitarbeitern | Zeitraum lediglich den abzurechnenden Zeitraum auf 01/2023 anpassen muss, damit ich an die Mitarbeiterin herankomme, um die Nachberechnung mit Entstehungsprinzip abrechnen kann. Jetzt sagte mir aber eine Kollegin, dass eine Nachberechnung steuerlich in das Vorjahr unter dem Entstehungsprinzip nicht richtig wäre und die Mitarbeiterin, damit es steuerlich mit dem Zuflussprinzip berechnet werden würde, mit einem neuen Eintrittsdatum ab Februar erfassen und sie gleich wieder austreten lassen müsste. Kann mir Jemand sagen, wie das nun richtig ist?
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