Hallo, zunächst kann ich Ihnen wirklich noch einmal das DOK 53000265 ans Herz legen. Das ist eigentlich sehr umfangreich und erklärt das gesamte Thema perfekt. Die Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer eigenen EST-Erklärung die Möglichkeit, Fahrten Wohn/Arb. in der Steuererklärung steuermindernd anzusetzen. Bei einem VollzeitAN werden hier regelmäßig 15 AT pro Monat akzeptiert (wegen Feiertagen, Kranktagen etc. sind das weniger als die eigentlichen 21,67 Tage). Werden im Rahmen der Lohnabrechnung diese Fahrten als Fahrtkosten bezahlt oder bei der PKW-Versteuerung pauschalversteuert bewertet, so kann der AN diese Fahrten in seiner eigenen EST nicht mehr geltend machen. Im Rahmen der PKW-Versteuerung kann der AG die Fahrtkosten W/A bis zur Höhe der im Rahmen der EST möglichen Werte pauschal versteuern. Vorteil: pauschalversteuert heißt es fallen auf diese Werte keine SV-Beiträge an. Nachteil s.o. ... und: der AG sollte sich das vom AN unterschreiben lassen dass bekannt ist dass kein Ansatz in der EST mehr möglich ist .. sonst kann eine Haftung entstehen wenn der AN doch die AT ansetzt ... Bei der Pauschalversteuerung geht man bei einem VollzeitAN wie geschrieben von 15 AT aus, entsprechend muss bei weniger als 5 AT der Ansatz gekürzt werden (z.B. bei 4 AT-Woche 15/5*4 = 12 AT). 🙈oh - tiefes Wissen Reisekosten, ich hoffe ich habe nicht vollends verwirrt ... bitte also das DOK einmal lesen wenn das Grundwissen nicht so ganz da ist 😉 Grüße M_H
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