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Azubi nach der Ausbildung nicht übernommen

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letzte Antwort am 17.08.2023 18:34:49 von 20juni05
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20juni05
Beginner
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Nachricht 1 von 13
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Hallo Liebe Community,

wieder ein kompliziertes Problem bei uns. Leider kann ich da auch nichts im Netz finden. 

Unser Azubi hatte zum 09.08.23 seine Prüfung bestanden. Es war besprochen, dass er bei uns bleiben kann. Vertrag war vorbereitet und er kannte es auch schon. Leider vor der Prüfung ist er 2 Wochen erkrankt gewesen und danach hatten wir Urlaub. Die Prüfung war in unserem Praxisurlaub gewesen. Wir haben aber telefoniert und ihm die Übernahme nochmals mündlich bestätigt.

Am 14.08.23 kam er dann, arbeitete den einen Tag und erhielt den Vertrag. Und jetzt die Überraschung. Er will es nicht unterschreiben, er hatte sich einen anderen Job gefunden. 

Die Frage ist dann, wie soll ich das jetzt abrechnen? Er war bis zum 09.08.23 beschäftigt und danach gab es rechtmäßig keinen Vertrag. Danach arbeitete er nur an dem 14.08.23, weil dazwischen Urlaub war.

Wie hättet Ihr es gelöst?

Ich habe nämlich keine Ideen mehr....

 

Im Voraus danke für die Antworten

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 13
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Nun, da sich das schon in Richtung Rechtsberatung bewegt ein kleiner Tipp: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

 

Persönlich hätte ich das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Prüfung beendet und ihn austreten lassen.

Da er die augenscheinlich angebotene Stelle nicht angenommen hat würde ich zusätzlich im August den einen Tag als geringfügig beschäftigt abrechnen. Dann kann er sich nicht beschweren.

M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 13
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Hallo,

 

also zunächst - reisende Kaufleute soll man nicht aufhalten ... die machen sonst nur Ärger.

 

Soweit ich weiß, müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden (es gilt Vertragsfreiheit). Es gibt allerdings das Nachweisgesetz, in dem ist geregelt, was wann wie aufgeschrieben gehört. In §2 steht aber lediglich, dass der AG die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen hat. Da steht nix von Unterschrift des AN ... (siehe Anlage).

 

Wenn der AN nicht mehr arbeiten will, was soll der AG dann machen? Ich würde an Ihrer Stelle den einen Tag abrechnen und dann ausscheiden lassen. Der AN soll Ihnen aber vorher eine schriftliche Kündigung geben.

 

Hatte der Azubi noch Resturlaub, so würde ich den in der Zeit von der Prüfung bis zum 13.08. abrechnen, ansonsten wäre das für mich eine FE - Zeit (also unbezahlte Fehlzeit).

 

Grüße

M_H

SOKU
Beginner
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Nachricht 4 von 13
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Hallo,

 

die Frage ist, was der ehemalige Azubi denn für den einen Arbeitstag erwartet.

Er kann euch den Tag ja auch schenken.

Sollte er dafür einen Lohn erwarten, dann muss man sich auf einen Stundensatz einigen und kann ihn als kurzfristig Beschäftigten an- und wieder abmelden.

 

20juni05
Beginner
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Nachricht 5 von 13
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Ja, genau. Am 14 war er schon kein Azubi mehr und möchte natürlich auch mehr/ Stunde bezahlt werden.

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20juni05
Beginner
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Nachricht 6 von 13
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Das mit den FE und weiterbestehenden/ neuen  Vertrag wäre natürlich eine einfache Lösung. Die Frage ist nur wie trage ich es im Lohn und Gehalt, dass er an dem 14.08 mit höherem Stundensatz bezahlt wird? Ohne ihn wieder ab und an melden zu müssen.

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SOKU
Beginner
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Nachricht 7 von 13
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Du musst ihn aber ab- und wieder neu anmelden.

Er bekommt eine neue Personalnummer und einen geänderten Beitragsgruppenschlüssel.

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Ich arbeite mit LODAS, denke aber dass L+G da recht gleich gestrickt ist.

 

Ich nehme den festen Betrag aus den PSD und rechne einfach die Beträge manuell aus und gebe die über die Bewegungsdaten ein.

 

M_H

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 13
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muss man nicht zwingend ab- und anmelden. Außerdem gibt das später Probleme wenn u.U. eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden muss.

 

M_H

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 13
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Bei Lodas würde es wie folgt abrechnen

 

Einfach den einen Tag auf Vollzeit mit neuem Stundenlohn bezahlen. Anteilig die restliche Azubi-Gehalt berechnen und das Gehalt für den einen Tag berechnen. Beides über Bewegdaten erfassen . Bezug im Stamm löschen .
Mit dem Tag abmelden 

 

Keine neue Personalnummern. Ab- und wieder Anmelden soll man nicht . Das ist eine durchgehende Beschäftigung 

 

So wird es jedenfalls für den Monat : Ausbildung zB bis 14 und Fest Angestellt ab 15. abgerechnet .

die Schüssel kann man dann im nächsten Monat ändern. 
Man könnte sicher auch die Schlüssel in diesem Fall einfach sofort ändern. Auswirkungen hat das nicht 

20juni05
Beginner
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Nachricht 11 von 13
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Danke für die schnelle Antwort!!

Grüße

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20juni05
Beginner
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Danke für die Hilfe!!

Grüße

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20juni05
Beginner
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Nachricht 13 von 13
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Danke !!

Grüße

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12
letzte Antwort am 17.08.2023 18:34:49 von 20juni05
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