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Muss wöchentliche Arbeitszeit verteilt werden? sonst kriege ich Fehlmeldung. LODAS

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letzte Antwort am 18.10.2023 11:09:51 von Butterfly
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Butterfly
Beginner
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Muss ich die Wochenarbeitszeit aufteilen?

Ich habe es mit 9 Stunden pro Woche versucht, das geht.

Aber wenn ich auf 8 Stunden pro Woche ändere, bekomme ich eine Fehlermeldung.

 

"Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ist nicht korrekt erfasst. Die Wochenstunden sind nicht korrekt verteilt."

 

Butterfly_1-1697552853995.png

Butterfly_2-1697552870526.png

Vielen Dank im Voraus.

MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

versuch doch mal den Button "Nein"

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Butterfly
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Vielen Dank. Ich habe versucht, wenn ich "Nein" drücke und Probeabrechnung senden, bekomme ich die Fehlermeldung. Die Arbeitszeit wurde nicht aufgeteilt.

 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 4 von 8
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High,

 

gut, dann halt mal die täglichen Stunden eintragen, und wenn als Summe 8 rauskommt, sollte es passen😀

 

z.b. Mo-Fr je 1,6

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
346 Mal angesehen

Hallo Butterfly,

 

der Button "Nein" bewirkt lediglich, dass Sie aus der Maske rauskommen, hat aber keinen Einfluss auf das Fehlerprotokoll. Wenn keine eindeutigen Arbeitstage vereinbart wurden, wo ist das Problem die WAZ gleichmäßig auf die AT verteilen zu lassen - also die 8 Stunden auf Mo-Fr. : 5 AT - macht 1,6 Stunden im Durchschnitt. Die vorbelegten Tage werden ja auch rangezogen z.B. für die Berechnung der Lohnfortzahlung. Wenn z.B. nur montags gearbeitet wird, so kann im PSD als Umrechenformel "Arbeitstage" hinterlegt werden ... das gibt mehr Rückerstattung bei der U1 (allerdings wird dann auch nur der Montag erstattet). Wie tatsächlich gearbeitet wird, muss ja sowieso aufgezeichnet werden.

 

M_H

Butterfly
Beginner
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Vielen Dank.

Dann muss ich Mdt. fragen, die genaue Aufteilung der WAZ. Das hat auch Auswirkungen für Urlaubsrückstellung und AAG berechnen oder?

 

Z.B. wenn AN (Minijob) jede Woche nur Montag arbeitet, dann wenn er Mittwoch und Donnerstag krank ist, dann kriegt AG keine AAG.

Wenn ich die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag aufteile, dann kriege AG auch AAG für Mittwoch und Donnerstag. Das ist aber falsch. Ist es nicht so?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Butterfly  schrieb:

Vielen Dank.

Dann muss ich Mdt. fragen, die genaue Aufteilung der WAZ. Das hat auch Auswirkungen für Urlaubsrückstellung und AAG berechnen oder?

 

Z.B. wenn AN (Minijob) jede Woche nur Montag arbeitet, dann wenn er Mittwoch und Donnerstag krank ist, dann kriegt AG keine AAG.

Wenn ich die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag aufteile, dann kriege AG auch AAG für Mittwoch und Donnerstag. Das ist aber falsch. Ist es nicht so?


Das ist völlig richtig.

 

Und wenn der Minijobber nur Mo arbeitet und eine U1 nur für den Montag einreicht, würden bei einer Verteilung auf Mo-Fr nur 1,6 Std. erstattet statt der 8 Stunden.

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Butterfly
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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vielen Dank.

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letzte Antwort am 18.10.2023 11:09:51 von Butterfly
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