Hallo in die Runde, ich habe die Beiträge eher überflogen, deshalb weist mich bitte darauf hin, falls es schon zur Sprache kam, aber weiß einer, wie es mit ausländischen Kindern aussieht? Ich habe Mandanten, die beschäftigen Arbeitnehmer*innen, die aus dem Ausland kommen z.B. Bulgarien oder Syrien. Deren Familien leben auch in der Heimat und mitunter haben Sie eben auch Kinder. Werden die berücksichtigt? Ehrlicherweise kann ich gar nicht sagen, ob die bisher bei dem Zuschlag für Kinderlose eine Rolle spielen oder nicht.
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