Sehr geehrte Damen und Herren, die Ursache sind technische Gründe, die sich aus der notwendigen unterschiedlichen Programmierung der beiden Assistenten ergibt. Der EHUG-Assistent ist, wie Herr Rohwäder schreibt, ein eigenes Programm und kann ohne Kanzlei-Rechnungswesen gestartet und bearbeitet werden. Eine Anwendung wie Bilanzbericht kann den EHUG-Assistenten öffnen, ohne dass ich dazu überhaupt im Programm Kanzlei-Rechnungswesen tätig sein muss. Der E-Bilanz-Assistent ist fest in Kanzlei-Rechnungswesen integriert und verlangt zur Nutzung immer eine geöffnet Kanzlei-Rechnungswesen-Sitzung. Starte ich also den E-Bilanz-Assistenten z.B. aus Bilanzbericht oder aus der Leistungsübersicht im DATEV Arbeitsplatz (E-Bilanz-Assistenten starten), dann öffnet sich immer die Anwendung Kanzlei-Rechnungswesen (also auch mehrfach). In allen Fällen bekommt man aber stets, wenn der EHUG- bzw. der E-Bilanz-Assistent in einer eigenen Sitzung bzw. in einer Kanzlei-Rechnungswesen-Sitzung schon geöffnet ist, eine Hinweismeldung "Sperrkonflikt - eine parallele Bearbeitung ist nicht möglich". Mit freundlichen Grüßen Frank Fischer Produktmanagment und Service Bilanzbericht DATEV eG
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