Hallo,
in Post, Fristen und Bescheide unter Abgleichinformationen von der Finanzverwaltung sind mit Übernahme- und Bescheiddatum 2.06.2026 mehrere Abgleichdaten rückübertragen.
Diese Bescheid wurden aber nicht über den digitalen Bescheidabruf bereitgestellt.
VG
Tax
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Ist denn für den Bescheid auch die digitale Bekanntgabe hinterlegt?
Die Daten des Bescheidabgleichs werden auch bei Bekanntgabe per Post oder bei Bekanntgabe an den Mandanten vom FA bereitgestellt.
@Uwe_Lutz schrieb:Ist denn für den Bescheid auch die digitale Bekanntgabe hinterlegt?
....
Also nicht nur in der Steuererklärung sondern auch in der VDB? Ab 1.6.2026 ist in den Vollmachten zu hinterlegen, ob der Bescheid postalisch oder elektronisch übermittelt werden soll. Fehlt diese Angabe, dann wird der Bescheid dem Mandanten bekannt gegeben.
mfg
@Uwe_Lutz schrieb:Ist denn für den Bescheid auch die digitale Bekanntgabe hinterlegt?
Die Daten des Bescheidabgleichs werden auch bei Bekanntgabe per Post oder bei Bekanntgabe an den Mandanten vom FA bereitgestellt.
Ja, in der Vollmachtsdatenbank ist elektronisch als Art der Bekanntgabe hinterlegt.
Hat niemand den Fehler?
Wurde bei den Mandanten zufällig eine neue Steuernummer vergeben?
Wenn z.B. erstmalig eine GVLG beantragt wird und das Finanzamt eine neue Steuernummer vergibt kann es vorkommen, dass die Veranlagung mit der neuen Steuernummer beim Finanzamt verarbeitet wird, bevor die Steuernummer in der VDB Gültigkeit hat - dann werden zwar die Abgleichdaten rückübertragen, der Bescheid geht aber per Post an den Mandanten.
mfg
Es sind mehrere Bescheid von unterschiedlichen Finanzämtern.
die elekt. Bescheiddaten sind kein Steuerbescheid (bitte nicht verwechseln)
Der Steuerbescheid kann digital oder per Post zugestellt werden, bitte einmal in den Einstellungen im jeweiligen Steuerprogramm nachprüfen, ob dies korrekt hinterlegt ist, ebenso bei der VDB.
Bei der VDB gab es jetzt erst Änderungen, habt Ihr diese beachtet?
Leider bekommt DATEV es noch nicht hin, die digitalen Bescheide erst nach Einspielung der elekt. Bescheiddaten zu übermitteln, warum auch immer... andere Software Hersteller können das bereits seit Jahren, siehe andere Beiträge hier:
Steuerbescheide: digitale elektronische Bescheidda... - DATEV-Community - 537317
Gelöst: Abruf digitale Bescheide - Aktuelle Störung? - DATEV-Community - 553254
Gelöst: Digitale Steuerbescheide ab Januar 2026 - DATEV-Community - 503797
In der VDB sind alle auf elektronisch umgestellt. Die Bescheide von diesem Tag fehlen.
Die Bescheide vor diesem Tag und nach diesem Tag wurden digital zugestellt. Nur die Bescheide von diesem Tag fehlen.
Info vom Finanzamt, in Bayern gab wohl einen Fehler bei der Übermittlung, es soll eine 5-stellig Zahl von Bescheiden nicht übermittelt worden sein.
Keiner hier betroffen?
Keine Info von Seiten der Datev???
Am besten einmal beim FA eine Sonstige Nachricht über einen Mandanten mit allen fehlenden Steuerbescheiden schicken mit der jeweiligen Steuernummer von den vorliegenden elekt. Bescheiddaten, damit der Versand nochmals wiederholt werden kann.
Ohne Bekanntgabe = keine Steuerbescheid, somit § 125 AO
Naja, lieb gemeinter Hinweis, lesen Sie sich mal die Bekanntgabe eines elektronischen Bescheides durch, die erfolgt mit der Mail und gar nicht mit dem wirklichen Abruf. Hier kann nach meiner Betrachtung eines passieren, ohne das der Steuerberater eine Schuld hat.
Aber ich denke, in einem Fall, wo das Finanzamt dann Probleme hat, dürfte man eine Wiedereinsetzung bewilligt bekommen.
@CKB83 schrieb:Bekanntgabe eines elektronischen Bescheides durch, die erfolgt mit der Mail und gar nicht mit dem wirklichen Abruf.
Die Benachrichtigungs-E-Mail ist letztlich nicht mehr erforderlich. Hier wurde die AO geändert. §122a (4) AO sagt hierzu:
Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Im Zweifel hat die Behörde den Zeitpunkt der Bereitstellung zum Abruf nachzuweisen.
Es kommt also "nur noch" auf die Bereitstellung des Bescheides an. Wenn aber -wie hier- das FA scheinbar Schwierigkeiten mit der Bereitstellung der Bescheide hatte, dürfte vermutlich noch keine Bekanntgabe erfolgt sein.
Danke, wann haben sie den den geändert?
Das wurde zum 01.01.2026 geändert, als die elektronische Bekanntgabe Standard wurde/werden sollte.
Hallo Community,
bezüglich der von Ihnen gemeldeten Probleme am 02.06.2026 liegen uns keine Informationen der Finanzverwaltung über entsprechende Beeinträchtigungen vor. Nach den uns vorliegenden Informationen bestand an diesem Tag keine allgemeine Störung.
Eine ergänzende Anmerkung:
Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 S. 1 AO). Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen (§ 122a Abs. 1 S. 3 AO). Wir unterstellen hier, dass das Bereitstellungsdatum, das Datum der Benachrichtigungs-E-Mail der Finanzverwaltung und das Dokumentdatum übereinstimmen.
...
Stellen Sie sicher, dass die per E-Mail von der Finanzverwaltung angekündigten Bescheide und Dokumente auch abgerufen werden. Vergleichen Sie auch immer, ob die Anzahl der per E-Mail-Benachrichtigung der Finanzverwaltung angekündigten Bescheide und die abgerufenen Bescheide übereinstimmen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
Freundlich Grüße
Susanne Götz
Hallo,
heute Vormittag wurde uns vom FA Bayreuth bestätigt, dass es am 02.06.2026 und 03.06.2026 zu Störungen bei der Bekanntgabe von Bescheiden kam (bei einzelnen Bescheiden hat die Bekanntgabe funktioniert, bei der Masse leider nicht). Das FA ist dabei, alle Bescheide von diesen beiden Tagen zu stornieren und neu zu erlassen.
Ebenfalls vom FA Hof und vom FA Mittelfranken West wurde dies bestätigt, hier wurde aber nur ein Duplikat der Bescheide zugesandt, da wir hier noch innerhalb der 4 Wochen Frist liegen und diese Variante schneller geht, als erst die Bescheide zu stornieren und neu zu erlassen.
Hallo Community,
inzwischen haben auch wir die Bestätigung der Finanzverwaltung erhalten, dass bei der Bereitstellung von Bescheiden in Bayern am 02./03.06.2026 eine technische Störung auf Seiten der Finanzverwaltung vorlag.
Eine erneute Bereitstellung wird von der Finanzverwaltung angestrebt und ist zum Teil auch schon gesehen.
Freundliche Grüße
Susanne Götz