Ich habe die Dezember Abrechnung gemacht, nun teilt mir ein Mitarbeiter mit, der geringfügig beschäftigt ist, das er ab Januar sozialversicherungspflichtig angemeldet werden soll. Nun muß ich ihn ja bei der Knappschaft abmelden, kann ich da nur die Personengruppe, Krankenkasse ... ändern, oder muß ich den Mitarbeiter rückwirkend abmelden und eine neue Personalnummer anlegen?
vielen Dank im voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine neue Personalbummer ist nicht erforderlich.
Änderung bei der bisherigen Nr istcausreichen
VG