Der AN / GGF bestimmt, wie abgerechnet wird (Haupt-AG oder Neben-AG). Wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt, kann mit StKl. 1-5 abgerechnet werden. Liegt eine Hauptbeschäftigung vor, dann mit StKl. 6. Selbst, wenn eine Hauptbeschäftigung vorliegt, entscheidet der AN, ob für den Monat die Tantieme lieber mit Stkl. 1-5 versteuert werden soll. Dann wird der andere AG die Hauptbeschäftigung mit Stkl. 6 abrechnen müssen (automatisch Rückmeldung von ELStAM). Wenn bekannt ist, dass eine Hauptbeschäftigung vorliegt und trotzdem als Haupt-AG abgerechnet werden soll, sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen, dass der andere AG zwingend mit Stkl. 6 abrechnet. Für die Bestimmung der Stkl. spielt es keine Rolle, ob lfd. Entgelt oder Einmalzahlung. Ich habe jedenfalls noch nie was davon gehört. https://www.paychex.de/wissenswertes/lohnabrechnung-updates/elstam-abrechnungen-nach-austritt-von-mitarbeitern
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