Moin zusammen,
Wir haben einen Mandanten, der eine Fischräucherei betreibt mit Verkauf der Fische.
Unterliegt der Verkauf 7 oder 19%.
Danke an Alle!
Liebe Grüsse
Micha
Wir haben mal kurz konferiert, sind aber der Meinung, dass es unter UStE Anlage 2 Nr. 28 fällt - und damit 7%.
Edit. Gehört doch zur Nr. 3. Siehe Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Nur der Verkauf des geräucherten Fisches als Lebensmittel (auch im Verkaufsraum) ist mit 7 % zu besteuern. Alles, was über bloßen Lebensmittelverkauf hinausgeht (Verzehr vor Ort, Anrichten, Brötchen etc.) ist mit 19 % zu versteuern.
Produkt / Situation Steuersatz Begründung
Vakuumverpackter geräucherter Fisch zum Mitnehmen | 7 % | Lebensmittelverkauf |
Kalter Räucherfisch „auf die Hand“ | 7 % | Lebensmittel – keine aufwendige Zubereitung |
Fischbrötchen mit Soße, Zwiebeln etc. | 19 % | Zubereitete Speise zum Sofortverzehr |
Warmer Räucherfisch zum direkten Verzehr | 19 % | Verzehrfertige Zubereitung |
Verkauf mit Sitzplätzen / Tischen | 19 % | Gastronomische Dienstleistung |