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Umlage rückwirkend ändern

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letzte Antwort am 29.08.2023 16:47:11 von Julia_Nagengast
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findus
Aufsteiger
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Hallo!

 

Die Umlage wurde seit 04/2023 bei einer Krankenkasse falsch abgerechnet für einen Mitarbeiter.

In 08/2023 wollen wir das rückwirkend ändern.

 

Da automatisch nur 2 Monate rückwirkend geändert werden, sollen wir für den 1.Nachberechnungsmonat

mit 1 u. 96 anstossen, damit ab 04/2023 geändert wird.

 

Wir diskutieren jetzt darüber, welcher Monat der 1.Nachberechnungsmonat ist.

 

Ich meine, es ist der Juli 2023. Die anderen sagen, es wäre der April 2023.

 

Wer hat die richtige Prognose?

 

Danke für jeder Hilfe.

rschoepe
Experte
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Nachberechnet werden müssen 04, 05, 06, 07. Und der erste davon ist logischerweise 04. 06 und 07 werden ja automatisch nachberechnet, ohne dass man es extra anstoßen muss.

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Einfach zu April „zurückblättern“ und dort beim Mitarbeiter die Umlage ändern.

 

Bei der nächsten Abrechnung wird rückwirkend geändert 

 

(Nachberechnung 1 96 braucht man nicht)

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


bei Änderung der Umlageart auf Personalebene ist eine Nachberechnung ab 04/2023 mit 1/96 anzustoßen.

 

Eine automatische Nachberechnung erfolgt nur für die letzten zwei Monate.


Das Vorgehen finden Sie im Dokument Umlage in LODAS erfassen - Punkt 3.3 beschrieben.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.08.2023 16:47:11 von Julia_Nagengast
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