Hallo!
Die Umlage wurde seit 04/2023 bei einer Krankenkasse falsch abgerechnet für einen Mitarbeiter.
In 08/2023 wollen wir das rückwirkend ändern.
Da automatisch nur 2 Monate rückwirkend geändert werden, sollen wir für den 1.Nachberechnungsmonat
mit 1 u. 96 anstossen, damit ab 04/2023 geändert wird.
Wir diskutieren jetzt darüber, welcher Monat der 1.Nachberechnungsmonat ist.
Ich meine, es ist der Juli 2023. Die anderen sagen, es wäre der April 2023.
Wer hat die richtige Prognose?
Danke für jeder Hilfe.
Nachberechnet werden müssen 04, 05, 06, 07. Und der erste davon ist logischerweise 04. 06 und 07 werden ja automatisch nachberechnet, ohne dass man es extra anstoßen muss.
Einfach zu April „zurückblättern“ und dort beim Mitarbeiter die Umlage ändern.
Bei der nächsten Abrechnung wird rückwirkend geändert
(Nachberechnung 1 96 braucht man nicht)
Hallo zusammen,
bei Änderung der Umlageart auf Personalebene ist eine Nachberechnung ab 04/2023 mit 1/96 anzustoßen.
Eine automatische Nachberechnung erfolgt nur für die letzten zwei Monate.
Das Vorgehen finden Sie im Dokument Umlage in LODAS erfassen - Punkt 3.3 beschrieben.