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U1 Umlagepflicht

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letzte Antwort am 23.02.2023 10:46:01 von pogo
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findus
Aufsteiger
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Guten Morgen!

 

Ein Mandant von uns ist ab 01/2023 nicht mehr umlagepflichtig.

 

Wir hatten leider schon vor der Überprüfung der Voraussetzungen den Januar 2023 gesendet.

Mit den ganzen AAG-Anträgen.

 

Jetzt wollen wir die Umlage rückwirkend korrigieren (nur noch U2) und haben mitarbeiterübergreifend

ab 01/2023 auf Umlage 2 alle Mitarbeiter umgeschlüsselt.

 

Reicht diese Massnahme aus oder müssen wir noch woanders etwas umschlüsseln, damit vor allem die AAG-Anträge

zurückgenommen werden?

 

Danke im voraus für Eure Mithilfe!

 

Liebe Grüsse

 

Micha

Hoopz
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Im Mandanten noch rückwirkend ab Jan auf nur U2 pflichtig schlüsseln. Ich würde aber empfehlen bei allen Mitarbeitern immer auf "wie Mandanteneinstellung" zu ändern. Sollte sich an der Umlagepflicht wieder etwas ändern muss dies nur im Mandanten erfolgen und nicht wieder bei allen Mitarbeitern bei denen Sie jetzt nur U2 eingegeben haben. Das übersieht man nämlich schnell, vor allem ist es auch unüblich im Mitarbeiter einzeln die Umlagepflicht zu schlüsseln außer bei Gesellschaftern natürlich.

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pogo
Experte
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@Hoopz  schrieb:

Im Mandanten noch rückwirkend ab Jan auf nur U2 pflichtig schlüsseln. Ich würde aber empfehlen bei allen Mitarbeitern immer auf "wie Mandanteneinstellung" zu ändern.

So eine schicke Einstellung gibt es in LODAS nicht. 😢

Da muss immer jeder Mitarbeiter einzeln umgestellt werden. 😯

 

Ja, es geht zumindest für alle MA auf einmal. Wenigstens etwas.

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letzte Antwort am 23.02.2023 10:46:01 von pogo
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