Im Mandanten noch rückwirkend ab Jan auf nur U2 pflichtig schlüsseln. Ich würde aber empfehlen bei allen Mitarbeitern immer auf "wie Mandanteneinstellung" zu ändern. Sollte sich an der Umlagepflicht wieder etwas ändern muss dies nur im Mandanten erfolgen und nicht wieder bei allen Mitarbeitern bei denen Sie jetzt nur U2 eingegeben haben. Das übersieht man nämlich schnell, vor allem ist es auch unüblich im Mitarbeiter einzeln die Umlagepflicht zu schlüsseln außer bei Gesellschaftern natürlich.
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