Hallo Herr Müller, wenn ich Herrn Feldhaus richtig verstanden habe scheint ihn der falsche Dateiname zu stören und weniger das Datum. Vielleicht sollten Sie zunächst klarstellen, welches Datum Sie meinen. Ich habe gerade bei einem am 18.11.2015 erstellten Dokument inhaltlich eine minimale Änderung vorgenommen. Das Erstelldatum bleibt erhalten. Wenn ich das Dokument kopiere erhält es ein neues Erstelldatum. Dieses Datum ist daher Fix in der DokAblage hinterlegt. Nur das Änderungsdatum wird bei jedem Zugriff "angepasst", was für mich aber auch logisch und nachvollziehbar ist. Es soll schließlich dokumentiert werden, wann das Dokument zuletzt angefasst wurde. Wenn ich an den Post Digitale Dokumentenablage: Diese ist nicht per se´GoBD konform! denke, bleibt die Veränderlichkeit des Datums im Sinne der Nachverfolgbarkeit der Erstellung, wohl besser bestehen. Um Missverständnissen vorzubeugen. Zur GoBG habe ich eine etwas andere Meinung als die offizielle DATEV-Politik. Als "nur" Mitglied der DATEV erlaube ich mir diese auch. Sofern Sie nach einem bestimmten Datum ihre Schreiben sortieren, lässt sich dies möglicherweise über das Einblenden einer geeigneteren Spalte lösen. Auch wenn immer mehr geht: Eine Verbesserung der Dokumentenbezeichnung ist die DokAblage in jedem Fall. Seit beim pdf.-Export an Stelle des Dateinamens die Dokumentenbezeichnung der DokAblage verwendet wird, lassen sich die Unzulänglichkeiten der Dateibezeichnung "umgehen". Kurios wird's nur wenn eine pdf.-Datei als "pdf-Datei exportiert" werden muss um den in der DokAblage vergebenen Namen zu erhalten. Schöne Grüße Andreas G. Müller
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