Hallo @wmut, wird eine Lohnzahlung aus DATEV LODAS direkt an das Programm Zahlungsverkehr übergeben (durch Schlüsselung Überweisung/Papier in LODAS), greift die Sperre aus der Rechteverwaltung. Sie erkennen solche Zahlungen daran, dass in der Spalte "Anwendung" das entsprechende Lohnprogramm steht. Wird die Zahlung dagegen in das Programm Zahlungsverkehr importiert, dann geht das Herkunftskennzeichen verloren, und in der Spalte "Anwendung" steht als Programm "Zahlungsverkehr". Aber: Wird beim Import der Haken "Datei(en) als Lohn-Zahlungen übernehmen" gesetzt, dann greift anschließend auch für diese Zahlungen die Sperre aus der Rechteverwaltung. Eine Änderung des Ausführungsdatums ändert nichts an der Sperre aus der Rechteverwaltung.
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