Wir haben einen Mandanten , der bisher die ausgeschiedenen Mitarbeiter durch den Personalnummernlöschlauf nicht löschen ließ .Nun möchte er aber unterjährig doch die Mitarbeiter mit Austritt in 2013 löschen lassen, möchte aber nicht den Jahreswechsel abwarten. Hintergrund ist eine Personalnummernsperre bei der Lohnsachbearbeiterin auf bestimmte Personalnummern, was wiederum Probleme beim Datenimport aus einer angeschlossenen Zeiterfassung bringt. Die Lohnsachbearbeiterin soll die persönlichen Daten dieser in 2013 ausgeschiedenen MA nicht einsehen können.
Bringt es Probleme, wenn man die personenbezogenen Daten der gesperrten Mitarbeiter (ausgeschieden bereits in 2013) mit Dummy Werten überschreibt, bis diese Personalnummern beim nächsten Personalnummernlöschlauf gelöscht werden ? Dann könnte die Personalnummernsperre aufgehoben werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi, das Überschreiben mit Dummy-Werten ist keine gute Idee. Damit bringst du die Historie deiner Lohnabrechnung durcheinander, was bei späteren Auswertungen oder Betriebsprüfungen zu massiven Unstimmigkeiten führen kann. Das System ist auf konsistente Daten angewiesen, und manuelle Manipulationen sind dort nicht vorgesehen.
Schau dir am besten das Dokument „Mitarbeiter löschen oder anonymisieren“ (Dok.-Nr. 1003788) an. Das zeigt dir den vorgesehenen Weg auf. Um das Problem mit dem Datenimport aus der Zeiterfassung zu lösen, ist es wesentlich sinnvoller, die Berechtigungen der Lohnsachbearbeiterin oder die Einstellungen der Schnittstelle selbst zu prüfen, anstatt die historische Datenbasis zu verfälschen.
Leider finde ich das Dokument 1003788 nicht in der DATEV Hilfe-Datenbank.
Hallo,
das Löschen von ausgetretenen Arbeitnehmern ist ausschließlich mit dem Personalnummernlöschlauf möglich.
Wenn das Kontrollkätschen "Automatische Löschung nach Austritt unterdrücken" deaktiviert wurde, wird die Löschung mit dem nächsten Personalnummernlöschlauf durchgeführt.
Informationen finden Siehier.