Werte Kollegen/Innen und Datev-Mitarbeiter, Ein Mandant hat bisher seine Lohnabrechnungen selbst in Lodas erstellt, ab 08/2020 darf/soll ich nun auch die Lohnbuchhaltung übernehmen (Buchhaltungsmandat übernommen in 03/2020). Die Erstbestückung habe ich anhand der Dok.Nr. 1030250 durchgeführt, insofern erfolgreich, als dass die Daten importiert sind, allerdings mit zahlreichen Fehler- und Hinweismeldungen. Leider – und da schließe ich mich einem Thread vom 5.2.2020 mit der Überschrift „Übernahme Mandat mit Schätzungsverfahren Lodas in Lohn und Gehalt…“ an, der besagt, dass konkretere Handlungsanweisungen in den Fehlermeldungen hilfreich wären – bin ich auch mangels Lösungsvorschlägen in den Fehlermeldungen unsicher, wie ich nun vorzugehen habe. Zumal ich beim Studieren diverser Threads zum Thema Lohnübernahme gelesen habe, dass der Mandantenübertrag von Lodas zu Lohn und Gehalt „mit Vorsicht zu genießen sei“. Als erste Fehlermeldung heißt es, dass Meldungen zum Systemwechsel erst erstellt werden können, wenn alle anderen Fehlermeldungen behoben worden sind (doch eben wie?). Deshalb möchte ich bitten, ob man mir anhand hoffentlich von mir konkret formulierter Fragestellungen konkrete Lösungsvorschläge bieten könnte: Bei einigen Mitarbeitern kommt die Fehlermeldung: Fehler #LN07033: Die DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 50 (es kommen auch Meldungen mit Grund der Abgabe 32 oder 51) mit Datum vom 01.01.2019 (oder auch andere Daten bis 01.01.2020) konnte nicht erzeugt werden. Nach Rückfrage beim abgebenden Mandanten wurde hier wohl leider in der Tat nicht sauber gearbeitet, so dass einige Jahres-, Unterbrechnungs- oder Beitragsgruppenwechselmeldungen nicht erzeugt wurden. Reicht es hier, wenn der abgebende Mandant diese in Lodas nachholt oder muss ich etwas in Lohn und Gehalt unternehmen? Was muss ich nach der Übernahme nun überhaupt veranlassen? Soweit ich es richtig erlesen habe: Meine Betriebsnummer als Abrechnungsstelle für das Datenübermittlungsverfahren eingeben sowie meine Kanzlei als Ansprechpartner für die Lohnabrechnung. ElStAM-UMMeldungen (vom abgebenden Mandanten in Lodas oder jetzt von mir in Lohn und Gehalt?) Systemwechselmeldungen; soweit richtig verstanden, MÜSSEN diese nur bei Versorgungsbezügen erzeugt werden, KÖNNEN aber auch in anderen Fällen angestoßen werden. Wären damit evtl. die obigen Fehlermeldungen zu lösen? Was muss ich an Vortragswerten noch anpassen? Und dann wäre da noch eine Fehlermeldung: Fehler #LN07030: Dieser Mandant nimmt am Schätzverfahren teil. Mögliche prozentuale oder Beitragskorrekturen erfassen Sie bitte direkt im Schätzdialog unter dem Menüpunkt Abrechnung | Beitragsnachweis Schätzung. Senden Sie danach die Schätzung an das Rechenzentrum, auch wenn Sie bereits für diesen Monat eine Beitragsnachweis Schätzung über LODAS/RZ gesendet haben. Dies ist zwingend erforderlich, damit die Differenzbeträge für die Beitragsnachweise in Lohn und Gehalt korrekt verrechnet werden. Ich werde das Schätzverfahren nicht mehr anwenden und habe nun mal unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten unter der Überschrift „Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren“ die Häkchen rausgenommen bei „Automatischer Schätzung“… und „Austritte von Arbeitnehmern“. Richtig oder falsch? Reicht das, um die Fehlermeldung zu bereinigen? Zumindest, wenn der Mandant in 07/2020 keine Beitragsschätzung mehr vorgenommen hat? Ich bitte mir meine Fragen nachzusehen (Kleinkanzlei im Alleingang, erste Lohnübernahme) 😔 und bedanke mich im Vorhinein für Lösungsvorschläge. 🌹
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