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USt-Senkung - bisherige Automatikkonten nutzen oder neue?

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letzte Antwort am 06.08.2020 22:31:11 von guenther
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liess
Einsteiger
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Werte Kolleginnen und Kollegen,

 

wir buchen nun die ersten Juli-Buchhaltungen und ich frage mich, ob wir es uns "einfach" machen sollen und die bisher gebuchten Automatikkonten nutzen, die je nach Leistungsdatum automatisch die niedrigen USt-Sätze verwenden. Was mir daran nicht ganz schmeckt, ist die Tatsache, dass sich dann aus dem Jahressaldo nicht einfach durch Aufschlag die USt (nämlich welcher Satz auf welchen Zwischensaldo) auf den Netto-Saldo ermitteln lässt. Sprich keine schlichte Verprobung möglich ist. Was uns bzw. den Mandanten in der Regel kaum wichtig sein dürfte, allenfalls im Ernstfall einen Betriebsprüfer interessieren würde, doch dann kann ja dieser sich damit spielen.

Oder die klarere Variante wählen und für die Einkäufe oder Leistungen mit den neuen USt-Sätzen neue, eigene Konten verwenden. Das geht bei den meisten Konten durch einfache Auswahl eines neuen Automatikkontos, doch bei einigen Konten habe ich keinen einfachen Ersatz im SKR gefunden. Z.B. in SKR 04 bisher #1402 = VorSt EU-Erwerb 7%, #1404 VorSt EU-Erwerb 19% - keine fertigen Ersatzkonten gefunden für die gesenkten Sätze, ebenso nicht für die entsprechenden USt-Konten (#3802 und #3804). Oder z.B. für #5300 = WaE 7%, #5400 WaE 19% - eigene Konten für WaE 5%, 16%? Ähnlich bei den EU-Erwerbskonten #5420, 5425.
Klar kann man sich hier individuelle Konten mit Kontenfunktionen einrichten (z.B. wie in Dok-Nr. 1003149 beschrieben), aber ich frage mich, ob sich der Aufwand "lohnt" (zumal ich nur eine Klein-Kanzlei bin) oder man einfach die vorhanden Automatikkonten nutzt, die sich dann automatisch auf die gesenkten Sätze reduzieren.

Mich würde interessieren, welchen Weg - einfach oder genau - Kollegen/Innen so nutzen?

Für ein paar schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar (ab Montagmittag soll bei unser anders gebucht werden). Sicher haben Kollegen/Innen mit größeren Kanzleien sich mit der Thematik schon auseinander gesetzt und diese bereits umgesetzt. Gerne nehme ich auch einen Verweis auf evtl. andere Threads oder Infos auf, die ich womöglich übersehen habe (ich zog meine Infos v.a. aus Dok.ID 1018032 und 1018040)

 

Herzlichen Dank!

m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

 

Wir sind eine kleinere Kanzlei und wir buchen bisher ohne Leistungsdatum.

 

Bei uns wurde entschieden, ab Juli nur Konten ohne mehrfache USt-/VorSt-Belegung zu nutzen.

 

Bei den Erlösen werden die neuen Automatikkonten benutzt, soweit vorhanden. Im Wareneingangsbereich werden wir vermutlich eigene Automatikkonten für den jeweiligen Steuersatz einrichten.

 

Viele Grüße

 

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björn
Experte
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Hallo,

 

also wir verwenden die Automatik-Konten weiterhin wenn es die Buchungen zulassen und buchen auch weiterhin ohne Leistungsdatum. Bei abweichenden Fällen werden wir die Buchungen mit den entsprechenden Steuerschlüsseln auf Konten ohne Automatik verbuchen.

 

Wir werden auch keine individuellen Automatik-Konten anlegen und bebuchen.

 

Wir haben hierzu in unserer Kanzlei entsprechende Buchungsanweisungen und Beispielsfälle erstellt und nutzen dabei auch die diverse DATEV-Dokumente zu dem Umstellungsthema.

 

Bisher gab es bei unserer Vorgehensweise keine Probleme.

 

 

Gruß

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Gelöschter Nutzer
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Ich habe mich zu folgendem entschlossen:

 

1. bei EÜR ohne OP werden die Erlöse getrennt nach Steuersatz gebucht.

2. bei Bilanzierer mit OP buche ich wie bisher weiter, da die Funktionen von DATEV hier völlig ausreichen um eine klare Transparenz zu haben.

 

Gruß Achilleus

liess
Einsteiger
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Herzlichen Dank schonmal für die rege Diskussionsteilnahme!!

Ich frage mich wirklich, ob es Sinn macht, sich um eine Transparenz bei den Steuersätzen zu bemühen - wenn letztendlich in den USt-Meldungen die Umsätze dann eh unter "sonstige Steuersätze" landen. Aber ok, die VorSt könnte man schon trennen. Wenn es den Mandanten aber egal ist, könnte man ja ruhig alte und neue Sätze "mischen", wie es die meisten Automatikkonten tun.
Innerhalb der Kanzlei dachte ich, wäre es "schön", ein einheitliches Buchungsverhalten an den Tag zu legen. Allerdings bin ich wirklich am überlegen, ob ich es für unterschiedliche Mandanten unterschiedlich machen (natürlich mit jeweiliger Anpassung der Verf.dok.).


So oder so: UNS bleibt unbezahlte Mehrarbeit.

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liess
Einsteiger
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Diese Idee schwebt mir eben auch vor: Keine Konten ab 1.7. mit mehrfachern USt-/VorSt-Belegung. 

Aber ich scheitere irgendwie an den EU-Sachverhalten: Z.B. habe ich versucht, ab 1.7. EU-Einkauf mit 5% zu buchen: Wenn ich das #5421 anlege, landet die VorSt und USt doch auf den #1402 und 3802. Wenn ich ein neues #5431 anlege mit Automatik 5% VorSt/USt, landet es ebenso dort.

 

Wie erreiche ich das Ziel: EU-Sachverhalt und die VorSt/USt landet auf eigenen VorSt-EU Konten mit 5 oder 16%? Geht das überhaupt?

 

Falls nicht, macht die ganze Trennung eh keinen Sinn - denke ich...

 

Wie machen andere das bei EU-Sachverhalten?

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liess
Einsteiger
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Haben Sie schon Ideen für innergemeinschaftliche Sachverhalte? Ich habe noch kein Äquivalent v.a. zu #1402/3802 und #1404/3804 gefunden. Wie würden Sie denn EU-Sachverhalte 5% und 16% buchen?

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m_brunzendorf
Fachmann
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Welche Konten es zukünftig bei uns werden, kann ich derzeit noch nicht sagen.

 

Wir bekommen die nächsten Tage die ersten Buchhaltungsmonate Juli und dann müssen wir sehen, bei wem welche Konten benötigt werden.

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liess
Einsteiger
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Ich von meine Seite der Fragestellerin habe mich nun gestern dazu entschieden, grds. (Ausnahmen könnten vielleicht noch auftauchen) den EINFACHEN Weg zu gehen und soweit möglich die bisherigen Konten weiter zu bebuchen. So schlägt es Datev vor, also übe ich mal wieder, es nicht genauer zu nehmen als erwartet. Dass die VorSt und USt dann auf einheitlichen Konten auftauchen, soll weder mich noch die Mandanten drücken (nach Rücksprache mit einigen stört es sie eh nicht).

Ich werde das in einer Ergänzung zur Verf.dok. festhalten und gut ist.

 

Danke für die Hilfe zur Meinungsbildung.

guenther
Erfahrener
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Ich habe die Buchführung Juli meiner Kanzlei gestern fertig. Die USt-Abstimmung stimmte natürlich nicht. 

ich hatte noch einzelne Rechnungen im Juli mit 19% geschrieben. Beim Ausgleich hatte es bei einigen Rechnungen statt USt 19% nur 16% von nicht fällig auf fällig gebucht. Nach mühsamen Suchen habe ich die Fehler gefunden. 

ich freue mich auf die Mandanten-FiBu‘s. Da geht nie und nimmer alles glatt...

mfg Thomas Günther
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martinkolberg
Meister
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@guenther  schrieb:

Ich habe die Buchführung Juli meiner Kanzlei gestern fertig. Die USt-Abstimmung stimmte natürlich nicht. 

ich hatte noch einzelne Rechnungen im Juli mit 19% geschrieben. Beim Ausgleich hatte es bei einigen Rechnungen statt USt 19% nur 16% von nicht fällig auf fällig gebucht. Nach mühsamen Suchen habe ich die Fehler gefunden. 

ich freue mich auf die Mandanten-FiBu‘s. Da geht nie und nimmer alles glatt...


Wenn bei den Eigenrechnungen konsequent das korrekte Leistungsdatum erfaßt wird, dann ziffern sich die Konten "USt nicht fällig" von selber aus (sofern man die Ausziffer- Funktion aktiviert hat)

 

Ist bei DATEV bereits der Wunsch angekommen, daß dieser Wert dringend benötigt wird?

So muß man die "noch abzustellenden FIBU- Buchungssätze" per Zwischenablage nach Excel kopieren, um denn das Leistungsdatum manuell in den Vorlauf "L:\DATEV\DATEN\KR\IMPORT" in eine der hinteren Spalten einzukopieren. (Format: TTMMJJJJ)

Ist machbar, da sie Sortierung stimmt, aber eine Automatik wäre schöner...

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bergerflorian
Aufsteiger
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Erlöse: Für Buchungsstapel ab 07/2020 die neuen zeitunabhängigen Automatikkonten, damit die USt, wie Sie schreiben, nach wie vor auf einfachem Weg verprobt werden kann.

 

Wareneinkauf: Problem stellt sich hier nur bei Mandanten, die nicht kreditorisch gebucht werden, also nur bei EÜR-Mandanten.

Unsere Lösung: Wir buchen die alten Automatikkonten weiter. Nur bei 7%- bzw. 19%-Sachverhalten mit Zahlung ab Juli wird ein Kreditoren-Sammelkonto zwischengeschaltet, so dass der richtige VSt-Satz gebucht wird.

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guenther
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Bei mir ist in dem Verzeichnis nicht die Exportdatei aus der Rechnungsschreibung gespeichert. Wie heißt die denn genau?

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 06.08.2020 22:31:11 von guenther
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