abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlustrücktrag 2019 bei abweichendem Wj mit KSt 2019 vorab

4
letzte Antwort am 10.10.2019 18:08:35 von liess
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
liess
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
505 Mal angesehen

Bei einer kleinen GmbH mit Abschlussstichtag 31.1. ergibt das vorläufige Ergebnis zum 31.1.2019 einen Verlust (vor Steuern) von ca. 25.000 €, den der Mandant gerne mit - 20.000 auf die KSt 2018 zurück tragen möchte. Nun habe ich die KSt 2018 noch nicht beim FA eingereicht und würde a) dort gerne den Verlustrücktrag geltend machen und b) die Korrektur der dadurch niedrigeren KSt- und GewSt-RSt im Abschluss 31.1.2019 berechnen lassen.

Programmtechnisch dachte ich, könnte man das mit der nun verfügbaren Vorabversion von KSt 2019 lösen.

Ich habe in KSt 2019 (mit den übergebenen Abschlusswerten 31.1.2019)  in die "Anlage Verluste" (darin erscheint das neg. ZVE in Zeile 19) im oberen Teil des Formulars (vor Zeile 11) die Erfassung der Vorjahreswerte ausgefüllt und (da "manueller Verlustvortrag" im ersten Anlauf letztendlich in 2018 erfolglos blieb) den "Automatischen Verlustrücktrag" angestoßen, darin im "Antrag auf Verteilung des Verlustrücktrags" -> "Selbst ermittelter Wert" ausgesucht und in der "Art der Berücksichtigung der KSt- Solz-Erstattung" -> "keine Veränderung im JÜ" ausgewählt (da KSt 2018 noch gar nicht eingereicht). Im Feld "Verlustrücktrag auf 2018" habe ich den Wunschwert 20.000 eingetragen und das Feld "Wenn der autom. ermittelte Wert nicht im JÜ berücksichtigt werden soll" leer gelassen.

Gespeichert und zurück in die KSt 2018 mit den dortigen Werten aus Kanzlei-Rewe vom Abschlussstichtag 31.1.2018. Leider hat sich wieder kein Verlustrücktrag ermittelt, die Zeile 58 der Anlage ZVE bleibt leer. Sie lässt sich ja auch nicht manuell beschreiben.

Wo hänge ich? Was habe ich übersehen? Entschuldigung, diesen Fall - VerlustRÜCKtrag (Vortrag wäre einfacher) bei abweichendem Wj - habe ich zum ersten Mal.

Über hilfreiche Ideen wäre ich mehr als dankbar.

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
385 Mal angesehen

Hallo,

die Zeile 58 der Anlage ZVE wird im KSt-Programm nie gefüllt. Das KSt-Programm geht davon aus, dass die Steuererklärung des Vorjahres, auf das der Verlustrücktrag erfolgt, bereits veranlagt ist.

In welcher Höhe der Verlustrücktrag ins Vorjahr durchgeführt werden soll, wird über die Zeile 20 der Anlage Verluste des Verlustjahres erklärt. Das Finanzamt führt dann in dieser Höhe den Verlustrücktrag "von Amts wegen" durch, die Steuererklärung des Vorjahres ist dafür nicht einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Maier

DATEV eG

0 Kudos
liess
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
385 Mal angesehen

Danke, Herr Maier, für die Antwort.

So ganz komme ich aber noch nicht klar; siehe meine Anmerkung von oben:

Nun habe ich die KSt 2018 noch nicht beim FA eingereicht und würde a) dort gerne den Verlustrücktrag geltend machen und b) die Korrektur der dadurch niedrigeren KSt- und GewSt-RSt im Abschluss 31.1.2019 berechnen lassen.

Aufgrund des Rücktrags ermitteln sich für 2018 ja andere Steuer-Rückstellungen (die ich im Abschluss zum 31.1.2019 anpassen muss) - insofern bräuchte ich eine Steuerberechnung 2018 MIT Verlustrücktrag.

Wie lässt sich diese praktizieren?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
385 Mal angesehen

Hallo Herr Liess,

dies ist im KSt-Programm nicht möglich. Erst wenn sich ein Verlust ergibt, kann dieser zurückgetragen werden.

Der Ausgangspunkt für die Durchführung eines Verlustrücktrags und die Ermittlung der sich daraus ergebenden Erstattungen ist das Wirtschaftsjahr (WJ), in dem der Verlust entstanden ist. Das im laufenden WJ ermittelte negative zu versteuernde Einkommen wird zurückgetragen, auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres begrenzt und die Höhe der KSt- und SolZ-Erstattung ermittelt. Die Höhe des Verlustes, der zurückgetragen wird, kann auch auf einen händisch erfassten Vorrangwert begrenzt werden.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Maier

DATEV eG

0 Kudos
liess
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
385 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Mühen, Herr Maier.

Ich merke, dass es nicht nur um die technische Lösung geht, die mich beschäftigt. Insofern habe ich eben eine neue Diskussion im Bereich "Kollegen helfen Kollegen" mit der Überschrift "GmbH mit abweichendem Wj. und Verlustrücktrag - Anpassung RSt und weitere Fragen" gestartet.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 10.10.2019 18:08:35 von liess
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage