Eine bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigte wechselt zum 1.1.2020 in einen Minijob beim selben Arbeitgeber.
Melde ich das alles erst IN 2020? Eigentlich müsste doch zum 31.12.2019 eine Abmeldung mit Grund 33 und zum 1.1.2020 eine Anmeldung mit Grund 13 erfolgen.
Wie setze ich das in LuG um? Konkret: Was muss ich (Lohnabrechnung am 18.12.:-)) in der Dezember-Abrechnung eingeben? Wenn ich alles mit 1.1.2020 bei der Beschäftigten neu eingebe (neuer Beitragsgruppen-, Personenschlüssel, Entgelt...), klappt das nicht...
Tipps dringend erwünscht.
DANKE!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
die Meldung mit Grund 33 muss spätestens sechs Wochen nach dem Meldetatbestand, also dem Wechsel im Beschäftigungsverhältnis, erfolgen. Also reicht es in der Regel aus, wenn die Meldung mit der Abrechnung Januar 2020 erstellt wird. Das Gleiche gilt für den Meldegrund 13.
Also daher ja, Sie melden das alles erst mit der Abrechnung Januar 2020. Sie können weiterhin die gleiche Personalnummer verwenden, ändern die Personalstammdaten mit Monat 01/20 und sind fertig.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank!