Hallo @SB5, die neue Krankenkasse erfassen Sie bei der Mitarbeiterin in 04/2024 unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Allgemeines im Feld Krankenkasse. Sie können den, mit der Märzabrechnung, erstellten Schätzbeitragsnachweis korrigieren. Erfassen Sie dazu in 04/2024 bei der neuen Krankenkasse unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Voraussichtliche Beitragsschuld den Erhöhungsbetrag pro Beitragsgruppe. Bei der "alten" Krankenkasse können Sie auf diese Weise den Minderungsbetrag erfassen. Senden Sie im Anschluss nur Stammdaten an das Rechenzentrum. Wenn Sie den Schätzbeitragsnachweis 04/2024 nicht korrigieren, wird der Krankenkassenwechsel automatisch für den Schätzbeitragsnachweis im Folgemonat (05/2024) berücksichtigt.
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