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DÜ-Protokoll Arbeitsbescheinigung Nebeneinkommen

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letzte Antwort am 13.07.2026 14:46:20 von Sabrina_Simmerlein
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
483 Mal angesehen

Hallo,

 

ich musste für einen AN eine Arbeitsbescheinigung über Nebeneinkommen abgeben. Der AN erhält konstant 165,00 EUR. 

 

Im Fehler-/Hinweisprotokoll habe ich nun den Hinweis erhalten, dass die Werte wie im Vormonat sind und keine Ausnahmetatbestände greifen. Somit ist Meldung aus dem Vormonat weiterhin gültig.

Soweit ganz schön und nachvollziehbar.

 

Aber warum wird trotzdem ein DÜ-Protokoll für die Verdienstbescheinigung für den aktuellen Monat erstellt?

 

Leider gibt es auch keine Möglichkeit die Verdienstbescheinigung nur einmalig zu übermitteln. Dafür muss ich daran denken den Hacken wieder rauszunehmen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
449 Mal angesehen

Hallo @NaJu2008,


welchen Eintrag haben Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld Zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit gewählt?


Wenn Sie die Vorbelegung keine Angabe verwenden, wird die Bescheinigung über Nebeneinkommen mit jeder Abrechnung erstellt.


Bei Konstant wird im Folgemonat keine neue Bescheinigung erstellt, außer es ändern sich das Entgelt oder die Arbeitszeit trotz der Auswahl.


Bei der Auswahl Unterschiedlich hoch wird in den Folgemonaten immer eine neue Bescheinigung erstellt.

 

Beim Eintrag Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15 Stunden wtl. wird im Folgemonat keine neue Bescheinigung erstellt. Wenn das Entgelt aber 165 Euro oder die Arbeitszeit 15 Stunden überschreitet, wird trotz Auswahl dennoch eine Bescheinigung erstellt.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
417 Mal angesehen

Ich habe "Konstant" hinterlegt.

 

Mich verwundert eher die Aussage, dass im Fehler-/Hinweisprotokoll der Hinweis kommt, dass keine neue Bescheinigung erstellt wird und dann gibt es aber trotzdem ein DÜ-Protokoll.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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377 Mal angesehen

Hallo @NaJu2008,

 

hierbei handelt es sich um einen Programmfehler.
Dieser wurde bereits zur Bereinigung intern weitergegeben.
Wir informieren in diesem Thread, wenn es Neuigkeiten gibt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
SabBRB
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo, der Fehler wurde nun aber noch immer nicht behoben, oder?

Ich bekomme nach wie vor jeden Monat die Bescheinigung obwohl ich alles korrekt hinterlegt habe und sich auch beim AN weder die Stunden noch das Gehalt ändern.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
52 Mal angesehen

Hallo @SabBRB,


der von Ihnen angesprochene Fehler wurde bereits behoben. Bei den uns bekannten Anwendern ist das Verhalten seit der Bereinigung nicht erneut aufgetreten.


Da Sie die Bescheinigung weiterhin monatlich erhalten, obwohl die hinterlegten Daten korrekt sind und sich weder die Arbeitsstunden noch das Gehalt des Arbeitnehmers ändern, möchten wir den Sachverhalt genauer prüfen.

 

Bitte wenden Sie sich hierfür über einen anderen Weg direkt an uns, damit wir Ihren individuellen Fall analysieren können.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.07.2026 14:46:20 von Sabrina_Simmerlein
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