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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
495 Mal angesehen

Hallo,

 

ich musste für einen AN eine Arbeitsbescheinigung über Nebeneinkommen abgeben. Der AN erhält konstant 165,00 EUR. 

 

Im Fehler-/Hinweisprotokoll habe ich nun den Hinweis erhalten, dass die Werte wie im Vormonat sind und keine Ausnahmetatbestände greifen. Somit ist Meldung aus dem Vormonat weiterhin gültig.

Soweit ganz schön und nachvollziehbar.

 

Aber warum wird trotzdem ein DÜ-Protokoll für die Verdienstbescheinigung für den aktuellen Monat erstellt?

 

Leider gibt es auch keine Möglichkeit die Verdienstbescheinigung nur einmalig zu übermitteln. Dafür muss ich daran denken den Hacken wieder rauszunehmen.

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