Hallo,
ich musste für einen AN eine Arbeitsbescheinigung über Nebeneinkommen abgeben. Der AN erhält konstant 165,00 EUR.
Im Fehler-/Hinweisprotokoll habe ich nun den Hinweis erhalten, dass die Werte wie im Vormonat sind und keine Ausnahmetatbestände greifen. Somit ist Meldung aus dem Vormonat weiterhin gültig.
Soweit ganz schön und nachvollziehbar.
Aber warum wird trotzdem ein DÜ-Protokoll für die Verdienstbescheinigung für den aktuellen Monat erstellt?
Leider gibt es auch keine Möglichkeit die Verdienstbescheinigung nur einmalig zu übermitteln. Dafür muss ich daran denken den Hacken wieder rauszunehmen.
Hallo @NaJu2008,
welchen Eintrag haben Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Allgemeine Angaben im Feld Zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit gewählt?
Wenn Sie die Vorbelegung keine Angabe verwenden, wird die Bescheinigung über Nebeneinkommen mit jeder Abrechnung erstellt.
Bei Konstant wird im Folgemonat keine neue Bescheinigung erstellt, außer es ändern sich das Entgelt oder die Arbeitszeit trotz der Auswahl.
Bei der Auswahl Unterschiedlich hoch wird in den Folgemonaten immer eine neue Bescheinigung erstellt.
Beim Eintrag Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15 Stunden wtl. wird im Folgemonat keine neue Bescheinigung erstellt. Wenn das Entgelt aber 165 Euro oder die Arbeitszeit 15 Stunden überschreitet, wird trotz Auswahl dennoch eine Bescheinigung erstellt.
Ich habe "Konstant" hinterlegt.
Mich verwundert eher die Aussage, dass im Fehler-/Hinweisprotokoll der Hinweis kommt, dass keine neue Bescheinigung erstellt wird und dann gibt es aber trotzdem ein DÜ-Protokoll.
Hallo @NaJu2008,
hierbei handelt es sich um einen Programmfehler.
Dieser wurde bereits zur Bereinigung intern weitergegeben.
Wir informieren in diesem Thread, wenn es Neuigkeiten gibt.