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Doppelte Haushaltsführung - Miete und andere Aufwendungen

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letzte Antwort am 27.02.2025 14:43:46 von Kristin_Frohmeyer
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Marta88
Beginner
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96 Mal angesehen

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Kosten der Unterkunft in Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Dem Unternehmer wird  jeden Monat 800 € LA 9977 für die Miete und NK bezahlt.

Darf er  die Miete für der Zweitwohnung von seinem privatem Bankkonto überweisen oder muss die Miete von einem betrieblichen Bankkonto überwiesen werden ?

 

und noch 2 Frage: Im Monat des Umzugs hatte der Mitarbeiter noch ein paar andere Kosten für u.a.  Bettwäsche, kleine Möbel und Transportkosten, die abzugsfähig sind. 

Auf welches Konto kann man die Belege buchen ? Wäre es richtig, die Belege einfach auf das Konto  " Sonstige betriebliche Aufwendungen" (mit einem breiten Spektrum..) zu buchen oder sollte man lieber ein SK 4212 "Miete/Aufwendungen für doppelte Hausführung Unternehmer" anlegen und die Belege dort buchen ? Muss man hier noch was beachten ? 

 

Ich wäre sehr dankbar für weitere Hinweise.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
57 Mal angesehen

Hallo @Marta88,


rechtlich können wir Sie nicht beraten. Klären Sie den Sachverhalt bei Bedarf am besten mit dem zuständigen Finanzamt.


Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.02.2025 14:43:46 von Kristin_Frohmeyer
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